Ein schwules Paar auf Mallorca - der Spanier Joseba Fernández und sein deutscher Partner Thomas - hat von einem Gericht in Palma das Recht auf Mutterschaftsgeld zugesprochen bekommen.

Der inzwischen dreijährige Sohn des auf Mallorca lebenden Paares war in den USA von einer Leihmutter geboren worden, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Mittwoch (22.3.) berichtet. Das Gericht in Illinois erklärte die beiden Väter zu den rechtmäßigen Eltern. Fernández erhielt von seinem Arbeitgeber - einer Fluglinie - Vaterschaftsurlaub, auch um bei der Geburt seines Kindes anwesend sein zu können. Allerdings verweigerte die Sozialversicherung anschließend das beantragte Mutterschutzgeld.

Die Sozialversicherung hatte die Verweigerung der Auszahlung damit begründet, dass die Geburt durch Leihmutterschaft in Spanien nicht vorgesehen und deswegen rechtlich nicht reguliert sei. Das Paar klagte dagegen und bekam nun Recht. Das Gericht verwies auf eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts, nach der sich der Mutterschutz nicht auf die biologische Mutter beschränkt, sondern im Falle von Adoptionen auch auf diejenige Person übertragbar ist, die nach der Geburt eine der Mutter ähnliche Funktion übernehme.

Auch in weiteren Rechtsfragen - zum Beispiel die Möglichkeit der Einschreibung des Kindes im spanischen Melderegister - entschied das Gericht für die Eltern von Kindern, die durch Leihmütter auf die Welt kommen. Selbst wenn die Leihmutterschaft in Spanien nicht reguliert sei, hätten das Recht und der Schutz des Kindes Vorrang.

Fernández stellte im Gespräch mit dem "Diario de Mallorca" klar, dass sie nicht des Geldes wegen vor Gericht gegangen seien, sondern um Türen für andere zu öffnen. Die 3.600 Euro, die die Sozialversicherung nun nachträglich angewiesen hätte, seien ohnehin durch Anwaltskosten verbraucht worden. /tg