Das balearische Oberlandesgericht hat ein Moratorium für großflächige Niederlassungen von Handelskonzernen gekippt, das der Inselrat auf Mallorca Anfang vergangenen Jahres beschlossen hatte. Laut dem Urteil müssen nun wieder Filialen von mehr als 700 Quadratmetern genehmigt werden - zumindest innerhalb geschlossener Ortskerne und auf dafür geeigneten Grundstücken, heißt es. Noch werde aber geprüft, ob man gegen die Entscheidung Berufung einlege, heißt es in einer Pressemitteilung des Inselrats vom Donnerstag (27.7.).

Geklagt hatte der spanische Verband der großen Handelsketten (Anged) mit dem Argument, dass das Moratorium gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoße. Die Richter folgten der Argumentation weitgehend und stellten fest, dass der Inselrat seine Zuständigkeiten überschritten habe. In der Institution sieht man das anders: Man habe lediglich die Kompetenzen der Raumordnung angewandt.

Das Moratorium war beschlossen worden, um einen neuen Masterplan für die Niederlassung von Geschäften auszuarbeiten. Zuvor hatten unter der konservativen Vorgängerregierung zahlreiche internationale Konzerne auf Mallorca Filialen eröffnet, darunter Baumärkte, Discounter oder Textilketten. Gleichzeitig mehrten sich die Klagen im traditionellen Einzelhandel, wo inzwischen zahlreiche Geschäfte geschlossen haben.

Das Moratorium des Inselrats war nicht das erste dieser Art auf Mallorca. Bereits die Matas-Regierung (2003-2007) hatte Neuansiedlungen einen Riegel vorgeschoben. Dieses Moratorium galt bis 2009, als die damalige Mitte-Links-Regierung vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie das Handelsgesetz reformierte. /ff