Der vermeintliche IS-Helfer aus Palma de Mallorca war kein Mitglied der Terrororganisation und hatte weder versucht ein Attentat zu planen, noch für den Daesh im Ausland zu werben. Zu diesem Schluss sind die Richter am Mittwoch (11.10.) in Madrid gekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass M.H. im berechtigten Glauben handelte, dem spanischen Geheimdienst im Kampf gegen den Terror zu helfen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation, Planung von Attentaten und Anstiftung zum Terror gefordert. Der nun Freigesprochene erklärte hingegen vor Gericht, er habe mehrfach Informationen an einen Kontaktmann der spanischen Ermittler namens Ángel weitergegeben. Dies konnte vor Gericht bewiesen werden, auch wenn die Identität des vermeintlichen Agenten nicht eindeutig geklärt werden konnte.

Da M.H. tatsächlich Informationen über radikalisierte Islamisten weitergab und dabei im Glauben handelte, sein Kontaktmann arbeite für den spanischen Geheimdienst, könne man dem Mann keine Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorwerfen, so das Urteil der Richter. Da bei Festnahme und Wohnungsdurchsuchung des Verdächtigen aber 15 Gramm Kokain sowie zwei für das Dealen mit Rauschgiften typische Präzisionswaagen gefunden wurden, verurteilte das Gericht den vom Vorwurf des Terrorismus freigesprochenen Mann zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels. /tg