So übernimmt Madrid die Kontrolle: Das besagt Artikel 155
Entmachtung auf breiter Front: Wozu die Zentralregierung fortan in Katalonien berechtigt ist

Regiert jetzt in Barcelona: der spanische Ministerrat. / Foto: Moncloa
Die am Freitagnachmittag (27.10.) vom Senat in Madrid verabschiedete Anwendung des Artikels 155 der spanischen Verfassung sieht unter anderem folgende Maßnahmen zur Intervention des Zentralstaats in Katalonien vor.
- Sofortige Absetzung der gesamten katalanischen Regierung. Ihre Aufgaben werden von Institutionen und Personen übernommen, welche von der Zentralregierung eingesetzt werden.
- Der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy wird dazu ermächtigt, spätestens in sechs Monaten Regionalwahlen in Katalonien auszurufen.
- Die Zentralregierung übernimmt das Kommando der katalanischen Polizeieinheit Mossos d'Esquadra.
- Die öffentliche Verwaltung in Katalonien wird beibehalten, weisungsbefugt gegenüber Beamten und Angestellten aber ist die Zentralregierung, die auch jederzeit Personalentscheidungen treffen kann.
- Die Zentralregierung kontrolliert die Finanzverwaltung Kataloniens und stellt sicher, dass die eingezogenen Steuern nicht separatistischen Vorhaben zugeführt werden.
- Die Zentralregierung übernimmt die Behörden für Telekommunikation und Innere Sicherheit.
- Das katalanische Parlament wird faktisch entmachtet. Unter anderem werden ihm die Kompetenzen einer Regierungswahl sowie der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Die Zentralregierung behält sich ein Vetorecht über jegliche Gesetzesinitiative vor.
- Alle zuvor vom Parlament beschlossene Maßnahmen und Gesetze, die der Entscheidung des Senats zuwiderlaufen, werden für nichtig erklärt.
- Die Zentralregierung kann Disziplinarverfahren gegen all jene Beamten oder Angestellte verhängen, die diese Anordnungen nicht befolgen, und die Staatsanwaltschaft darüber informieren.
- Diese Maßnahmen sind solange in Kraft, bis nach einer Neuwahl in Katalonien eine neue Regierung ins Amt eingeführt ist.
Auf Initiative der Sozialisten abgeschwächt wurde einzig ein Absatz zur Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks TV3: Die Zuständigkeit verbleibt in diesem Fall beim katalanischen Parlament.
Die Anwendung des Artikels 155 sollte am Freitagnachmittag vom Ministerrat in Madrid beschlossen werden und danach unverzüglich im staatlichen Mitteilungsblatt BOE veröffentlicht werden. Danach treten die Maßnahmen mit sofortiger Wirkung in Kraft. /ck
- Die 'Goodbye Deutschland'-Auswanderer Caro und Andreas Robens trauern auf Mallorca um ein Familienmitglied
- Bis zu 42 Grad: Hier wird es auf Mallorca in der neuen Woche am heißesten
- Uns bleibt nichts anderes übrig': Wohnungsnot lässt neuen Wohnmobil-Hotspot entstehen - direkt vor dem Königspalast
- Sorge um die Playa de Palma: Warum verliert Mallorca bekanntester Strand so schnell Sand?
- „Mallorca soll dein Gesicht nicht vergessen“: Witwe kämpft nach tödlichem Badeunfall für mehr Sicherheit an Stränden
- Strandfotos auf Mallorca knipsen: Was Sie beachten müssen, damit es kein Bußgeld hagelt oder Sie gar ins Gefängnis kommen
- Vox zeigt Geschichte der 'Goodbye Deutschland'-Mallorca-Auswanderer vom Schnitzelpalast in Peguera
- Seit 19 Jahren dabei: So hat „Goodbye Deutschland“ das Leben der Mallorca-Auswanderer Kathrin und Thommy Schmelz verändert