Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag (13.3.) ein Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshof aus dem Jahr 2008 aufgehoben, das zwei Männer wegen Verbrennung eines Fotos des Königspaares verurteilt hatte. Dem Urteil zufolge sei die Aktion als Kritik an der Monarchie zu verstehen und demnach durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Männer waren wegen Beleidigung der Krone zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, was durch eine Geldstrafe von 2.700 Euro pro Person ersetzt wurde. Spanien muss nun das Geld zurückzahlen und die beiden Betroffenen mit insgesamt 9.000 Euro entschädigen.

Hoffnung schöpft nach diesem Urteil der mallorquinische Rapper Valtonyc. Der 24-Jährige war im vergangenen Jahr zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er das Staatsoberhaupt beleidigt, den Terrorismus verherrlicht, die Opfer erniedrigt und den Vorsitzenden des rechtskonservativen Círculo Balear beleidigt hatte.

Das Urteil wurde im Februar vom Obersten Gerichtshof Spaniens bestätigt. Die Entscheidung, ebenso wie die Haftstrafe für den Rapper Pablo Hasel, hatten zu einer Diskussion über Meinungsfreiheit in Spanien geführt. Valtonyc war daraufhin vor das spanische Verfassungsgericht gezogen, wo der Fall derzeit liegt.

Valtonyc geht davon aus, dass spätestens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Strafe aufheben werde. /pss