Palma de Mallorca darf sich als stierkampffreie Stadt bezeichnen. Das hat der Oberste Gerichtshof der Balearen in zweiter Instanz entschieden, nachdem eine Stierkampfvereinigung zunächst erfolgreich gegen die Erklärung von 2015 geklagt hatte.

Die Begründung dürfte Tierschützer nicht unbedingt zufrieden stellen. Es handle sich um eine Willenserklärung ohne juristische Auswirkungen, heißt es im Urteil. Mit dem Verbot, Stierkämpfe auszutragen, hätte die Stadt gegen geltendes Recht verstoßen, fällt der Tierschutz doch in die Zuständigkeit der Landesregierung.

Die Erklärung hatte die Linksregierung in Palmas Rathaus beschlossen, zahlreiche weitere Gemeinden auf Mallorca hatten ähnliche Initiativen verabschiedet - die nach Einschätzung des Oberstes Gerichtshof damit ebenfalls rein symbolischen Charakter haben.

Inzwischen hat die balerische Landesregierung ohnehin das balearische Tierschutzgesetz so abgeändert, dass Stierkämpfe nur noch unblutig vonstatten gehen dürfen. Die spanische Zentralregierung hat zwar vor dem Verfassungsgericht dagegen geklagt, bis zu einer Entscheidung bleibt aber das Landesgesetz weiter in Kraft. Ein für Ostersonntag (1.4.) geplanter Stierkampf wurde inzwischen abgesagt.