Carles Puigdemont ist unter Auflagen wieder auf freiem Fuß. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat am Donnerstagnachmittag (5.4.) den Vollzug des Auslieferungshaftbefehls ausgesetzt und Haftverschonung angeordnet. Laut einer Pressemitteilung ist der erste Strafsenat zudem zu der Auffassung gelangt, dass eine Auslieferung nach Spanien aufgrund des Vorwurfs der "Rebellion" von "vorneherein unzulässig" ist.

Das Puigdemont zur Last gelegte Verhalten wäre in der Bundesrepublik Deutschland nach dem dort geltenden Recht nicht strafbar, so die Richter. Der in Betracht kommende Straftatbestand des Hochverrats sei nicht erfüllt, weil es an dem "Merkmal der Gewalt" fehle.

Etwas anderes gelte für den Vorwurf der "Korruption in Form der Untreue". Somit könnte Puigdemont nur wegen dieser Anschuldigung nach Spanien ausgeliefert werden. Wegen des schwerwiegenden Delikts der "Rebellion" kann ihm aber dann nicht mehr der Prozess gemacht werden. Zu den Auflagen des Oberlandesgerichts gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hatte am Dienstag (3.3.) beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungsantrag gestellt. Man habe den von den spanischen Justizbehörden gestellten Europäischen Haftbefehl eingehend geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass eine Auslieferung berechtigt sei.

Trotz Verbots durch die spanischen Gerichte hatte Puigdemont am 1. Oktober ein Referendum zur Unabhängigkeit der spanischen Region Katalonien durchführen lassen. /ff/ck/tg