Disco-König Bartolomé Cursach darf nach mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft das Gefängnis verlassen - vorausgesetzt, er zahlt eine Million Euro Kaution. Das hat das balearische Oberlandesgericht am Mittwoch (18.4.) entschieden. Die Kaution könne überwiesen oder durch eine Bürgschaft einer Bank geleistet werden, berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca".

Zu den Auflagen gehört, dass der Magnat Spanien nicht verlassen darf und sich regelmäßig bei den Justizbehörden melden muss. Die Richter lehnten damit die Forderung der Staatsanwaltschaft ab, Cursach wegen Fluchtgefahr weiter in U-Haft zu belassen.

Cursach steht im Verdacht, durch Bestechung von Beamten, Polizisten und Politikern über Jahre hinweg eine Vorzugsbehandlung seiner Gruppe (Tito's, Pachá, Megapark, Megasport) durch die öffentliche Verwaltung genossen zu haben. Trotz offensichtlicher Probleme mit Lizenzen seien Angestellte des Baudezernats von Palma de Mallorca vor Entscheidungen gegen die Cursach-Gruppe zurückgeschreckt, heißt es im Untersuchungsbericht.

Auch wenn die Ermittlungen schon mehrere Jahre zuvor verdeckt abliefen, begann der Fall Cursach mit der Durchsuchung mehrerer Discotheken - darunter auch des besonders bei Deutschen beliebten Megaparks an der Playa de Palma im Februar 2017. Gleichzeitig wurden Konzernchef Cursach sowie dessen engster Mitarbeiter Bartolomé Sbert festgenommen.

Der inzwischen abberufene Ermittlungsrichter Manuel Penalva hatte Cursach nach der ersten Anhörung in Untersuchungshaft eingewiesen. Das Gefängnis - zunächst in Palma, dann vorübergehend in Alicante und anschließend wieder in Palma - konnte er seitdem nicht verlassen. Auch weil seither mehrmals belastende Zeugen eingeschüchtert, bedroht oder gar verprügelt wurden, galt für das Gericht weiter Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Sein engster Mitarbeiter Sbert wurde nach mehreren Monaten Haft gegen Hinterlegung einer Kaution freigelassen.

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Der Fall Cursach wird die Justizbehörden auf Mallorca noch ein paar Jahre beschäftigen. Bislang wird vor Gericht nur ein verhältnismäßig geringfügiges Delikt verhandelt: der unerlaubte Waffenbesitz. Die Ermittler fanden bei der Festnahme unter Cursachs Bett ein schussbereites Gewehr, das nicht angemeldet war und für das der Unternehmer auch keinen Waffenschein hatte. In den kommenden Monaten werden die weitaus schwereren Vorwürfe vor Gericht verhandelt. Sollte Cusach schuldig gesprochen werden, droht dem Magnaten eine langjährige Haftstrafe. /tg