Die Zonenregelung der Ferienvermietung auf Mallorca nimmt konkrete Formen an - und lässt einigen Gemeinden mehr Spielraum bei der Vermietung an Urlauber. In anderen Kommunen dagegen soll laut dem endgültigen Entwurf, der nun noch im Plenum des Inselrats verabschiedet werden muss, die Ferienvermietung restriktiver gehandhabt werden als zunächst geplant. In Kraft treten wird die Zonenregelung, sobald die Landesregierung das derzeit bestehende Moratorium für neue Lizenzen zur Ferienvermietung voraussichtlich in diesem Sommer aufhebt.Hier wird es strenger

Nur vier Gemeinden auf Mallorca haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die vom Inselrat vorgeschlagenen Restriktionen weiter zu verschärfen. So hat Muro festgelegt, dass im gesamten Gemeindegebiet einschließlich der Playa de Muro keine Apartments an Urlauber vermietet werden dürfen. Ganz verboten wird die Ferienvermietung zudem in der Siedlung Ses Casetes des Capellans zwischen Playa de Muro und Can Picafort.

Bereits bekannt geworden war der Entschluss der Großgemeinde Llucmajor, in Arenal lediglich die Vermietung von Einfamilienhäusern an Urlauber zuzulassen - so hat es auch Palma für den westlichen Teil der Playa de Palma und das gesamte Stadtgebiet geplant.

Sonder­regelungen auch in zwei weiteren Gemeinden: Im Ortskern von Port de Sóller darf demnach nur die Hauptwohnung für maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden. Und in der Gemeinde Marratxí soll die 60-Tage-Regelung zumindest für Apartments gelten. Fußnote: Alle Bestimmungen beziehen sich auf neue Lizenzen. Für bisherige Genehmigungen von Ferienhäusern sowie rechtzeitig vor dem Moratorium eingegangene Anträge gilt dagegen Bestandsschutz.

Hier wird es lockerer

Insgesamt hatten 26 Gemeinden Eingaben beim Inselrat gemacht, den meisten Bürgermeistern war der Zonenplan zu restriktiv. Lockerer als ursprünglich geplant wird es laut dem neuen Entwurf nun in sieben kleinen Orten im Inselinnern, nachdem die Berechnung für die ­sogenannte touristische Sättigung verändert wurde. So soll die Vermietung nun auch in S'Esgleieta (Gemeinde Esporles), Ruberts (Sencelles), Es Carritxó (Felanitx), Ses Coves (Deià), Ariany, Es Llombards (Santanyí) und Randa (Algaida) an 365 Tagen im Jahr möglich sein, und zwar in Einfamilien- wie auch in Mehrfamilienhäusern. Ursprünglich war der Plan, in diesen als zunächst gesättigt eingestuften Orten die Vermietung auf 60 Tage im Jahr zu beschränken.

Mit dem neuen Papier ist das Regelwerk zur Ferienvermietung nun auf der Zielgeraden. Zunächst hatte die Landesregierung mit ihrem 2017 beschlossenen Gesetz die Vermietung an Urlauber unter Auflagen erstmals auch in Apartments offiziell zugelassen, gleichzeitig aber ein Moratorium erlassen. Anfang des Jahres stellte dann Mallorcas Inselrat eine Karte mit Detailbestimmungen vor. Sie definierte touristisch gesättigte Orte, in denen eine 60-Tage-Regelung gilt: Wohnungsbesitzer dürfen nur ihre Hauptwohnung maximal zwei Monate im Jahr an Urlauber vermieten - Lizenz vorausgesetzt (Karte siehe bit.ly/mz-­ferienvermietung). Diese Unterscheidung gilt weiterhin, auch wenn inzwischen von „verwundbaren" statt „touristisch gesättigten" Orten die Rede ist. Je überlaufener ein Gebiet mit Urlaubern, desto strenger die Auflagen. Nach der Bearbeitung der Eingaben der Bürgermeister fehlt nun noch ein Bericht des balearischen Umweltministeriums, bevor die Zonen-Regelung im Inselrat im Sommer endgültig verabschiedet werden kann. Innerhalb eines Monats muss das Umweltministerium diesen Bericht vorlegen.

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Terraferida legt nach

Massive Kritik kam unterdessen erneut von der Umweltorganisation Terraferida. Sie errechnete, dass innerhalb eines Jahres infolge des Bestandsschutzes balearenweit 86.000 Gästeplätze autorisiert worden seien. In zwölf Gemeinden auf Mallorca übersteige die Zahl der Gästeplätze inzwischen die der gemeldeten Einwohner. Die Pläne der Landesregierung zur faktischen Deckelung der Gästeplätze seien zu lasch, nötig sei eine Reform des Gesetzes sowie eine Verlängerung des bestehenden Moratoriums. /ff