Eine Airline muss einen Copiloten wieder einstellen, der wegen Vergessen seines Reisepasses entlassen worden war. Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof der Balearen entschieden.

Zu dem Zwischenfall war es im Jahr 2016 gekommen. Der Mann konnte nach einem Transatlantikflug nicht in Mexiko einreisen, weil er keinen Reisepass bei sich hatte. Der Angestellte kehrte als Passagier nach Spanien zurück und konnte so nicht wie geplant auf dem Rückflug im Cockpit sitzen. Die Airline musste in Folge eine Vertretung suchen und wegen des Wechsels einen Zwischenstopp in der Dominikanischen Republik einplanen, wodurch Mehrkosten von rund 22.000 Euro entstanden seien.

Die Airline entließ den Copiloten umgehend - ohne Erfolg argumentierte dieser, dass der Reisepass gestohlen worden sei. Die Richter stellten nun Formfehler bei der Entlassung fest und ordneten die Wiedereinstellung an. /ff