Mit 9.300 Euro muss ein Kitesurfer auf Mallorca einen anderen Kitesurfer entschädigen. Das hat das Landgericht Palma de Mallorca nach sechs Jahren in zweiter Instanz entscheiden. Bei einem Unfall zwischen den beiden Wassersportlern in der Bucht von Pollença war einer der beiden schwer an der Wade verletzt worden.

Der Unfall ereignete sich am 14. Juli 2012. Einer der beiden Surfer war ruhig und auf gerader Strecke auf dem Wasser unterwegs. Ein anderer Wassersportler verlor die Kontrolle über seinen Schirm. Es kam zu einem Zusammenstoß.

Zu seiner Verteidigung hatte der nun Verurteilte angebracht, dass ihm selbst zuvor der Weg abgeschnitten wurde, was ihn zu einem Ausweichmanöver zwang, das wiederum die Kontrolle über den Schirm zur Folge hatte.

Das Gericht urteilte nach den geltenden Vorfahrtsregeln unter Kitesurfern: Lee vor Luv. Das bedeutet, dass der Kitesurfer, der bei gleicher Fahrtrichtung im Windschatten des anderen, beziehungsweise auf der Lee-Seite fährt, Vorfahrt hat. /tg