Die Angst geht um in dem Mallorca-Dorf Pla de na Tesa, das zur Gemeinde Marratxí gehört: Im Carrer Gregal im Ortszentrum haben sich in einem Wohnhaus gleich zwei Familien breitgemacht, die zwei Wohnungen besetzen. Laut Anwohnern stammen die Hausbesetzer aus Son Banya, dem Problemviertel am Flughafen, das die Stadtverwaltung gerade räumt. Eine dritte Familie befinde sich bereits im Anflug, heißt es nach Informationen der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca". Die Bewohner der Straße berichten von andauernden Problemen, seit die ersten Okupas im Oktober des vergangenen Jahres aufgeschlagen waren.

"Sie sind aggressiv und gewalttätig, und abends versammeln sie sich alle auf der Straße und lärmen bis tief in die Nacht", sagt eine Anwohnerin, die wie alle befragten Passanten anonym bleiben will. Aus Angst vor den Hausbesetzern parkt keiner der Anwohner sein Auto mehr vor dem Haus. "Sie wurden zerkratzt, und die Kinder warfen Steinchen aus den Fenstern", erzählen die Anwohner. Ein Kind habe außerdem vom Balkon auf die Straße gepinkelt.

Zwar schauen Beamte der Ortspolizei von Marratxí häufig nach dem Rechten. Tun können sie jedoch wenig. Die Wohnungen gehörten der Sparkasse Sa Nostra, die zunächst in der BMN und dann in Bankia aufgegangen war. Bei der Bank scheint sich niemand für die Immobilie zu interessieren. Und räumen kann die Polizei die Wohnungen ohne richterlichen Beschluss ohnehin nur innerhalb der ersten 72 Stunden - wenn die Besetzung angezeigt wird.

Die Anwohner haben nun eine WhatsApp-Gruppe gegründet, um über konkrete Vorgehensweisen gegen die Hausbesetzer zu beraten. Am Donnerstag (23.8.) treffen sie sich, um eine gemeinsame Strategie zu entwerfen.

Hausbesetzungen sind auf Mallorca ein verbreitetes Problem. Menschen, die sich eine eigene Wohnung nicht leisten können, aber auch kriminelle Banden besetzen auf der Insel vorwiegend Immobilien, die Banken gehören. Allein in Marratxí sind rund 30 Wohnungen und Häuser besetzt. Ein neues Gesetz zur Express-Räumung hat der Senat im Sommer verabschiedet. Dieses kommt allerdings nur in Fällen zur Anwendung, in denen Privatleute von einer Besetzung betroffen sind. /jk