Das Portal Airbnb muss eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro, die das balearische Tourismusministerium wegen illegaler Ferienvermietung auf Mallorca verhängt hat, umgehend zahlen. Der Oberste Gerichtshof auf den Balearen hat jetzt einen Antrag des Konzerns abgelehnt, die Strafe solange auszusetzen, bis im laufenden Rechtsstreit ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Die Strafe auszusetzen, widerspreche dem Interesse des Allgemeinwohls, zudem würde der abschreckende Charakter der Maßnahme infrage gestellt, begründen die Richter laut einem Bericht in der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" ihr Urteil. Zudem sei nicht anzunehmen, dass die sofortige Begleichung der Geldbuße dem internationalen Konzern angesichts seines Umsatzvolumens einen maßgeblichen Schaden zufüge. Solle der Rechtsstreit zugunsten Airbnb ausgehen, könne die Strafe zurückgezahlt werden.

Hintergrund der Geldbuße ist das neue Regelwerk zur Ferienvermietung auf den Balearen. Es sieht zwar prinzipiell vor, dass auch Lizenzen zur Ferienvermietung in Apartments vergeben werden. Allerdings müssen auf Portalen in jedem Fall die Lizenznummern angegeben werden. Im Fall von Airbnb hat die balearische Landesregierung in zahlreichen Fällen nachgewiesen, dass dies nicht der Fall war. Das Portal hat zudem auch nicht auf die Aufforderung reagiert, die illegalen Angebote vom Netz zu nehmen. Daraufhin erging im vergangenen Jahr die Rekordsanktion, gegen die Airbnb postwendend Klage einreichte.

Anhängig sind zudem zwei weitere Geldstrafen in derselben Höhe gegen die Portale Tripadvisor und Homeaway, in diesen Fällen sind die Bußgeldverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. /ff

Lesen Sie weiter im ausführlichen MZ-Report in der MZ 981 (hier als E-Paper): Und täglich grüßt der Feriengast - warum Mallorcas Inspektoren trotz neuen Regelwerks und höherer Strafen die illegale Vermietung an Urlauber nicht in den Griff bekommen