Als Guillem Monserrats Tante 1948 das kleine Häuschen in erster Meereslinie am Hafen von Portocolom im Osten von Mallorca kaufte, dachte sie, dass es eine ­Investition fürs Leben sei. Jetzt stehen ihre Erben - Neffe Guillem sowie dessen Mutter und Bruder - kurz davor, das zweigeschossige Haus komplett zu verlieren. „Wir sollen auf die Straße gesetzt werden, ohne auch nur einen Cent Entschädigung zu bekommen", sagt Guillem Monserrat. „Aber das wollen wir uns nicht bieten lassen." Monserrat ist der Sprecher der Bürgerplattform Front Marítim, die sich vor einigen Monaten in dem kleinen Küstenort gebildet hat. Denn wie ihm geht es auch den Eigentümern von sechs weiteren Häusern an der Küstenstraße Carrer dels Pescadors. Sie alle fanden nun einen Räumungsbescheid in ihrem Briefkasten. Innerhalb von zwei Wochen müssten die insgesamt elf Familien die Häuser verlassen.

„Als meine Tante das Grundstück erwarb, war es gerade erst durch ein Gesetz von 1947 ins Hoheitsgebiet der Küstenbehörde übergegangen", so Monserrat. „Damals hieß es, dass eine Wohnberechtigung für 90 Jahre bestehe."

Zugegeben: Dass die Situation nicht mehr dieselbe ist, ist den heutigen Eigentümern schon länger bekannt. Bereits 1988 gingen die sechs Grundstücke mit elf Wohneinheiten in das Verwaltungsgebiet der balearischen Hafenbehörde Ports über - und diese kündigte sogleich an, das Wohnrecht nur für die kommenden 30 Jahre weiter aufrechtzuhalten. „Damals hätten wir Eigentümer uns wehren müssen, das wurde versäumt", gibt Monserrat heute zu. Allerdings habe bis vor Kurzem auch keiner der Besitzer die Ankündigung ernst genommen, dass das Wohnrecht nur bis Juli 2018 gelte. „Immer, wenn wir in den vergangenen Jahren Kontakt mit der Hafenbehörde suchten, wurden wir beschwichtigt, nach dem Motto: ,Ganz ruhig, wir regeln das schon'", so Monserrat. Niemand habe damit gerechnet, dass die Behörde letztlich ernst macht und die Räumung erzwingt.

In der Balearen-Regierung gibt man sich machtlos, zumal man sich kurz vor den Regionalwahlen schönere Themen vorstellen kann, als wenig populäre Hausräumungen. „Uns bleibt nichts anderes übrig, wir müssen geltendes Recht einhalten", so der Leiter der Hafenbehörde, Xavier Ramis. Das Gesetz ­besage nun einmal, dass privater Wohnraum auf öffentlichem Grund nicht gestattet sei. „Die Bewohner können sich privilegiert schätzen, dass sie in den vergangenen Jahrzehnten nur für symbolische Abgaben auf öffentlichem Besitz wohnen durften", so Ramis weiter.

Monserrat und die anderen Eigentümer wollen davon nichts hören. „Unsere Vorfahren haben die Grundstücke erworben, einige von uns haben die Häuser selbst aufgebaut, und wir alle haben sie über eine lange Zeit instand gehalten. Sie uns einfach wegzunehmen, ist nicht fair." Er hätte sich mehr Dialogbereitschaft von der Balearen-Regierung erhofft. Mehr Zeit, etwas anderes zu finden, Entschädigungszahlungen oder aber das Recht, die Wohnungen künftig selbst für gewerbliche Zwecke zu verpachten - denn Unternehmen und gastronomische Betriebe sollen auch weiterhin in den Gebäuden erlaubt bleiben.

Einen Tag vor dem Räumungstermin dann ein Aufatmen: Die Bewohner dürfen dank einer einstweiligen Verfügung zumindest vorläufig in ihren Häusern bleiben. „Wir werden weiter alternative Lösungen suchen", verspricht die balearische Ministerpräsidentin Francina Armengol.