Auf Mallorca besteht das ganze Jahr über Waldbrandgefahr - vor allem aber in den wegen des Klimawandels zunehmend heißen und trockenen Frühlings- und Sommermonaten. Zwischen dem 1. Mai und dem 15. Oktober ist das Feuermachen im Freien deswegen vielerorts auf der Insel verboten. Auch dort, wo es erlaubt ist, muss große Vorsicht walten. Außerdem sollten Fincabesitzer eine Reihe von Vorgaben beachten. Wir stellen die wichtigsten Tipps der Forstwirtschaftsbehörde des balearischen Umweltministeriums zusammen.

Im Wald oder in Waldnähe

Prinzipiell gilt: Je näher man dem Wald ist, desto strengere Regeln gelten. Auf Waldflächen darf im Sommer grundsätzlich kein Feuer gemacht werden. Das gilt auch für die sogenannten áreas recreativas, öffentliche Picknickplätze mit Feuerstellen. Auch dort ist das Grillen seit dem 1. Mai verboten (eine Übersicht der Picknickplätze auf Mallorca finden Sie unter http://www.caib.es/sites/espaisnaturalsprotegits/ca/informacio_general_-22471/). Außerhalb der áreas recreativas bedarf das Feuermachen auf Waldgrundstücken im Winter einer Genehmigung vom balearischen Umwelt­ministerium (Formular erhältlich unter https://www.caib.es/seucaib/es/tramites/tramite/1576486).

Wer in bis zu 500 Metern Entfernung vom Wald Feuer machen möchte, etwa weil er Forst- und Gartenreste verbrennen möchte, braucht dafür im Sommer ebenfalls eine Genehmigung. Dies gilt auch, falls dort etwa mit Fackeln, Kerzen und Feuerwerk etwa eine Hochzeit oder Grillparty gefeiert werden soll. Im Winter ist diese autorización nicht nötig, sofern man die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen einhält.

Ab einer Distanz von mindestens 500 Metern zur nächsten Waldfläche ist das Feuermachen ganzjährig geduldet.

Sonderfall Strand

Was viele nicht wissen: „Zwischen dem 1. Mai und dem 15. Oktober ist es auch am Strand strengstens verboten, Feuer zu machen", sagt Luis Berbiela, Leiter der Forstwirtschaftsbehörde des Umweltministeriums. Es gibt nur eine Ausnahme: das traditionelle Fest der Nit de Sant Joan, der Johannisnacht am 23. Juni.

Achtung beim Feuermachen

„Die Waldbrandgefahr ist auf Mallorca zwar im Winter etwas geringer. Dennoch: Einer der letzten großen Brände, die wir löschen mussten, ereignete sich am 27. Dezember 2017 in Pollença", warnt Berbiela. Er arbeitet seit 30 Jahren für das Umweltministerium und ermahnt zu hoher Wachsamkeit - auch dann, wenn das Feuermachen in den erlaubten Zeitraum oder Bereich fällt oder eine Genehmigung vorliegt: „Machen Sie bitte trotzdem kein Feuer, falls es sehr windig ist!", sagt er und fügt gleich noch weitere Ermahnungen hinzu: „Sorgen Sie dafür, dass Sie das Feuer an einer Stelle machen, an der im Radius von fünf Metern keine Gräser und Bäume wachsen! Kaufen Sie sich einen Feuerlöscher! Seien Sie beim Sägen und bei Maschinen, die Funken versprühen, äußerst aufmerksam!"

So schützen Sie Ihre Finca

Fincabesitzer müssen schon beim Bau und der Einrichtung sowie bei der Gartenpflege dafür Sorge tragen, dass ihr Anwesen im Brandfall möglichst unversehrt bleibt und das Feuer sich nicht ausbreiten kann. Das Umweltministerium hat dazu einen Leitfaden mit einem Fragenkatalog und genauen Vorgaben erstellt. Baumkronen und Sträucher etwa müssen weit genug voneinander entfernt sein, damit ein etwaiges Feuer sich nicht ausbreiten kann. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Illustrationen sowie in der Broschüre „Guía de prevención de incendios forestales" (Leitfaden zur Vorbeugung von Waldbränden). Es gibt die Broschüre auch auf Deutsch: http://www.caib.es/sites/xarxaforestal/es/publicaciones-19809.

Hilfe, es brennt!

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Flächen- oder Waldbrand, müssen zuerst alle Personen in Sicherheit gebracht werden. Geben Sie dann den Rettungskräften der Notrufzentrale 112 den Ort des Feuers durch und beschreiben Sie dessen Ausmaß! Versuchen Sie anschließend, den Brand zu löschen, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben!

Verantwortung und Strafen

„Die Verantwortung liegt immer bei dem, der das Feuer gemacht hat - ob mit oder ohne Genehmigung", sagt der 61-jährige Forstexperte. Ist keine Waldfläche betroffen, liegen die Strafen zwischen 100 und 1.000 Euro. Wurden Bäume beschädigt, kann sich die Summe schnell auf 1.000 bis 100.000 Euro erhöhen. „Am Ende muss der Brandverursacher nicht nur eine Geldstrafe zahlen, sondern kann, weil er womöglich eine Straftat begangen hat, sogar ins Gefängnis kommen", sagt der Experte des Umweltministeriums.