Dieser Artikel erschien erstmals im Oktober 2019.

Ein bisschen Sand oder Muscheln als Erinnerungen an den Mallorca-Urlaub oder ein Koffer voll mit gefälschten Schuhen für die Freunde? Wer Mitbringsel von der Insel aus mit nach Deutschland nehmen möchte, sollte sich vorab vergewissern, was er ausführen darf.

Sand, Muscheln, Schneckengehäuse

Sand gibt es auf Mallorca genug? Da das körnige Gut eine natürliche Ressource ist, verbietet die spanische Küstenbehörde Besuchern das Ausführen. Wer trotzdem Sand abfüllt, greift in das Ökosystem ein und verstößt damit gegen das Gesetz. Wer im Handtuch oder am Körper nach dem Strandbesuch ein paar Gramm Sand mit ins Hotel oder die Wohnung nimmt, wird nicht belangt. Laut einer Studie aus dem Jahr 2018 trägt jeder Badegast dabei rund 34 Gramm Sand mit sich. In der Summe ergibt dies für eine Badesaison am Es-Trenc-Strand rund 18 Tonnen Sand. Das entspricht eineinhalb Lastwagenladungen.Tiere

Dann eben Muscheln oder Schneckengehäuse?„Laut dem Gesetz 42/2007 zum Naturerbe und der Biodiversität dürfen wilde Tiere, die unter Schutz stehen, sowie deren Überreste nicht aus ihrem Lebensraum entfernt werden. Darunter fällt beispielsweise auch die Feder eines Falken", sagt Jaume Vinyas vom balearischen Umweltministerium. Daher müssen auch Muscheln geschützter Arten auf der Insel bleiben, etwa die gefährdete Knotentragende Tritonschnecke (Charonia lampas).

Pflanzen

Echte Zitruspflanzen von Mallorca daheim in Deutschland umtopfen? Seit dem Befall durch das Feuerbakterium (Xylella fastidiosa) ist auf Mallorca das Ausführen von zahlreichen Pflanzen und anderen pflanzlichen Erzeugnissen strengstens verboten. Am Flughafen hängen Informationsplakate mit den lateinischen Namen der Gattungen und Arten, die nicht aus Mallorca ausgeführt werden dürfen. Darunter fallen zum Beispiel Echter Lavendel (Lavandula angustifolia), Zitruspflanzen (Citrus), Roter und Blauer Eukalyptus (Eucalyptus camaldulensis / globulus), Majoran (Origanum majorana), ­Olivenbäume (Olea europaea), Prunus (Prunus, zu dieser Gattung gehört etwa der Mandelbaum), die echte Feige (Ficus carica), der zur Gattung des Hibiskus gehörende Strauch­eibisch ­(Hibiscus syriacus) und Rosmarin (Rosmarinus officinalis). Mehr Informationen gibt es hier. Das Ausführen der Samen ist erlaubt. In autorisierten Läden erworbene Blumen und Pflanzen, die nicht vom Feuerbakterium befallen sind, dürfen ebenfalls mitgenommen werden.

Gefälschte Marken-Produkte

Wer Kleidung kauft und weiß, dass es sich um Plagiate handelt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „Natürlich ist es ein Unterschied, ob jemand zwischen seinen Kleidern nur ein gefälschtes T-Shirt mitnimmt oder mit einem ganzen Koffer voller gefälschter Schuhe reist", so ein Sprecher der Guardia Civil.

Medikamente

Medikamente für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt. Sollten sie dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, ist eine ärtzliche Bescheinigung mitzuführen.

Geld

Wer mit Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr reisen will, muss dies dem Zoll auf Befragen mündlich anzeigen.

Lebensmittel

Lebensmittel wie etwa Salz, Sobrassada oder eine Ensaimada mitzunehmen, ist kein Problem. Wer sich hier mit Kaffee eindecken möchte, sollte als Privatperson allerdings eine Freigrenze von zehn Kilo beachten.

Tabak und Alkohol

Da Tabakwaren in Spanien billiger sind als in Deutschland, wollen Sparfüchse gern vor Ort noch einen Vorrat kaufen. Die Freimenge bei Tabakwaren, die vom Zoll als Eigenbedarf anerkannt werden, sind 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (kleine Zigaretten bis drei Gramm), 200 Zigarren und ein Kilo Tabak.

Für alkoholische Getränke legt der Zoll den Eigenbedarf bei zehn Litern Spirituosen (etwa Hierbas) fest. Von Zwischenerzeug­nissen, etwa Portwein oder Sherry, dürfen 20 Liter, von Schaumwein 60 Liter mitge­nommen werden. Alkoholhaltige Süßgetränke dürfen in einer Menge von zehn Litern ­mitgeführt werden. Für Wein nennt der deutsche Zoll keine exakte Richtmenge, es wird aber die Verwendung für den privaten Zweck vorausgesetzt.

Die Klassiker

Drogen, Waffen und Feuerwerkskörper sind streng verboten.