Im Prozess gegen eine Polin, die im Juni 2018 betrunken eine 15-Jährige in sa Ràpita mit ihrem Pkw totgefahren hatte, macht die Verteidigung der Angeklagten Verfahrensfehler geltend. Die Polizei habe sie bei der Festnahme nicht mittels eines Dolmetschers über ihre Rechte aufgeklärt.

Zu dem Thema wurden am Mittwoch (13.11.) Zeugen vor Gericht vernommen. Die beteiligten Ortspolizisten von Campos bestätigten die Aussagen der Angeklagten, dass sie nach einem Dolmetscher verlangt habe. Allerdings habe man sich problemlos mit ihr auf Spanisch verstanden und die Frau habe im Weiteren nicht auf einen Dolmetscher bestanden. Schließlich wurde es nicht für notwendig erachtet.

Die Verteidigung ficht auch die Gültigkeit der Alkoholkontrolle an, die einen Wert ergeben hatte, die das Vierfache des erlaubten Blutalkohols überstieg. Die Polizisten sagten aus, man habe bei der Frau deutliche Anzeichen von überhöhtem Alkoholkonsum festgestellt: Sie habe nach Alkohol gerochen, beim Sprechen gelallt sowie Gleichgewichtsstörungen und rote Augen gehabt. /tg