Die Verordnung gegen Sauf-Exzesse, die die Balearen-Regierung am Freitag (17.1.) vorgestellt hatte, ist bereits in Kraft. Am Donnerstag erschien das 18-seitige Dekret im balearischen Gesetzesblatt BOIB. Damit sind nun auch die exakten Gebiete bekannt, in denen ab sofort strenge Regeln für den Verkauf von Alkohol gelten. An der Playa de Palma beginnen die Einschränkungen ab dem Carrer Can Alegría, der von der Autobahn zum Kreisverkehr am Palma Aquarium führt. Can Pastilla liegt damit also außerhalb des Wirkungskreises des Dekrets. Vom Carrer Can Alegría erstreckt sich die Zone über die gesamte Playa de Palma (also auch über die Parallelstraßen hinter der Strandpromenade) bis nach s'Arenal.

Dort wird es etwas komplizierter. Vom Dekret eingeschlossen ist die gesamte Strandpromenade, auch ein ganzes Stück weit hinein nach Son Verí Nou. Im Ortskern von s'Arenal sind dann nur einzelne Straßen Teil der Verordnung, in benachbarten Straßen kommt es nicht zur Anwendung. In Magaluf ist ebenfalls nahezu das gesamte Ortsgebiet Teil der Verordnung. Lediglich ein Neubaugebiet drei Parallelstraßen hinter der Strandpromenade sowie die Siedlung Cala Vinyes sind vom Dekret ausgenommen. Dort kam es allerdings bisher auch nicht zu Exzessen.

Wie nun auch bekannt wurde, gibt es einige Ausnahmen für solche Fälle, in denen die Verordnung nicht zur Anwendung kommt. So darf bei Seminaren, Kongressen und Tagungen sowie Taufen, Hochzeiten und Kommunionsfeiern mit mehr als 20 Gästen weiterhin unbeschränkt Alkohol ausgeschenkt werden, wenn dafür ein Lokal im fraglichen Gebiet angemietet wurde.

Die Balearen-Regierung will mit dem Dekret das Image des Sauftourismus aus den am meisten betroffenen Orten verdammen. So dürfen in All-inclusive-Etablissements ab sofort pro Gast und Mahlzeit nur noch maximal drei alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. In All-inclusive-Hotels muss außerhalb der Mahlzeiten jedes alkoholische Getränke einzeln abgerechnet werden.

Ebenso verboten sind fortan sogenannte Happy-Hour- oder Flatrate-Angebote. Außerdem müssen Läden und Kioske, die Alkoholika verkaufen, bereits um 21.30 Uhr schließen und dürfen nicht vor 8 Uhr morgens öffnen. Die Händler dürfen auch keinen Alkohol im Schaufenster oder in den Auslagen ausstellen. Die Strafen für Nichteinhaltung der Regeln fallen mit bis zu 600.000 Euro drastisch aus.

Hier die Karten mit den Gebieten, in denen die Verordnung Gültigkeit besitzt:

Playa de Palma:

Arenal:

Magaluf: