Wer dieser Tage von oder nach Mallorca fliegen wollte und bereits einen Flug oder eine Pauschalreise gebucht hatte, steht jetzt vor einer schwierigen Entscheidung. Denn viele Fluggesellschaften lassen die Flüge vorerst nicht ausfallen, sondern bitten die Kunden darum, auf einen anderen Termin umzubuchen.

Dabei stellen sich viele Fragen: Wie kann ich jetzt wissen, wann man wieder nach Mallorca fliegen kann? Welche Kosten entstehen bei der Umbuchung? Kann ich notfalls erneut umbuchen? Oder ist es nicht vielleicht besser, auf einen Ausfall des Flugs und eine Erstattung des Ticket-Preises zu hoffen? Sollte ich einen Gutschein akzeptieren oder auf die Rückerstattung des Flugpreises bestehen? Was passiert im Fall einer Pauschalreise? Und welchen Unterschied macht es, ob ich in Deutschland, Spanien oder einem anderen Land gebucht habe?

Rückerstattung bei ausgefallenen Mallorca-Flügen

Hat die Fluggesellschaft den Flug gestrichen, hat der Passagier das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises. Darauf hat die EU-Kommission am Mittwoch (25.3.) noch einmal explizit und in Bezug auf die Corona-Krise hingewiesen. Viele Fluggesellschaft bieten nur die Umbuchung oder einen Reisegutschein an. Dies müsse der Kunde aber nicht annehmen, sondern er könne auch auf die Erstattung des Geldes bestehen, hieß es.

Warum fällt mein Mallorca-Flug nicht aus, obwohl ich nicht fliegen kann?

Aus verschiedenen Gründen kann es für die Fluggesellschaft günstiger sein, die Flüge nicht ausfallen zu lassen, obwohl doch kaum jemand fliegen kann. Ein Hauptgrund könnte nun weggefallen sein. Denn im Normalfall, muss eine Airline um die hart umkämpften Slots bangen, wenn sie Flüge ausfallen lässt. Die EU-Kommission stellte nun fest, dass diese Regelung während der Corona-Krise ausgesetzt würde. Die häufig ausgeführten Geisterflüge werden damit sinnlos.

Lässt die Fluggesellschaft den Flug nicht ausfallen, steht der Passagier vor der Wahl. Die meisten Airlines bieten ein kostenloses Umbuchen an. Allerdings ist das teilweise auf ein einmaliges Umbuchen beschränkt, wie zum Beispiel Vueling derzeit in den Schreiben an die Passagiere erklärt. Die Umbuchung selbst sei zwar kostenlos. Allerdings muss der Kunde die Differenz zahlen, falls der Flugpreis für die neue Verbindung teurer ist. Zudem bleibt die Unsicherheit, ob der Flug zu einem späteren Termin stattfindet, oder ob die Beschränkungen noch wesentlich länger bestehen bleiben. Etwas ungewiss ist auch, welche Fluggesellschaft möglicherweise während der Krise Pleite gehen könnte.

Eine Rückerstattung des Ticket-Preises könnte also die sicherste Option für den Kunden sein. Was aber, wenn diese Alternative dem Kunden nicht angeboten wird und die Unternehmen wegen überlasteter Telefonleitungen und unbeantworteter E-Mails auch nicht erreichbar sind?

Das sagen die deutschen Verbraucherzentralen

Die deutschen Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass der Kunde zumindest nach deutschem Gesetz auch das Recht auf einen kostenfreien Reiserücktritt (Stornierung) hat und somit den gesamten Preis zurückgezahlt bekommen müsste. Bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen ins Ausland sei dies mit der Reisewarnung der Bundesregierung begründbar: "Damit haben Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Sie müssen sich nicht mit einem Gutschein oder einer Umbuchung zufriedengeben", erklären die Verbraucherzentralen auf der gemeinsamen Website.

Anders stelle sich der Fall dar, wenn man direkt beim Anbieter im Ausland gebucht habe. "Dann kann das Recht des dortigen Landes statt des deutschen gelten", so die Verbraucherzentrale.

Unklar sei die Situation auch, wenn man Reisen oder Flüge selbst storniere, die noch in weiterer Zukunft liegen. "Es dürfte aber wohl darauf ankommen, ob zum Zeitpunkt der Reise die unabwendbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen und mit welcher Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden konnte. Schon jetzt liegen die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung aller Pauschalreisen bis Ende April (einschließlich der Osterferien) vor", so die Verbraucherzentrale. Schließlich habe Außenminister Heiko Maas bewusst klar gestellt, dass die weltweite Reisewarnung "bis vorerst Ende April" Sicherheit gibt.

Das raten die spanischen Verbraucherverbände

Auch die spanischen Verbraucherverbände Facua und Onu haben sich zu Wort gemeldet: "Es darf nicht sein, dass Verbraucher Geld verlieren, wenn das Reisen verboten ist", erklärte Rubén Sánchez als Sprecher von Facua: "Wir empfehlen, sich an die Fluggesellschaft zu wenden und wegen 'höherer Gewalt' einen Gutschein oder eine Umbuchung zu verlangen."

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