Weil viele Fluggesellschaften sich weigern, das bezahlte Geld für ausgefallene Flüge zurückzuerstatten und stattdessen allein die Option von Umbuchungen oder Flug-Gutscheinen anbieten, sind bei der Justiz in Palma de Mallorca die ersten Klagen eingegangen. Bisher verlangen rund 15 Passagiere ihr Geld zurück.

Verbraucherschützer gehen davon aus, dass sich die Zahl der Klagen noch deutlich erhöhen wird. Der Sprecher des balearischen Verbraucherschutzverbands Consubal, Alfonso Rodríguez, erklärte, dass "die sich große Mehrzahl der Airlines nicht an das Gesetz halten und nicht die Option der Rückerstattung anbieten". Stattdessen gäbe es allein die Möglichkeit, einen Gutschein anzunehmen, dessen Gültigkeit beschränkt sei. Consubal habe hunderte von Beschwerden dieser Art erhalten.

Rechtsanwalt Gabriel Buades erklärt, dass die Fluggesellschaften zwar keine Entschlädigung für die ausgefallen Flüge zahlen müssten, wohl aber die Rückerstattung des verfallenen Tickets. Rodríguez erinnert daran, dass der erste Schritt darin bestehe, sich an die Fluggesellschaft zu wenden und sie zur Rückerstattung aufzufordern. Erst wenn sich das Unternehmen weigere oder nicht antworte könne man eine Beschwerde bei der spanischen Flugsicherheit (Agencia Española de Seguridad Aérea, AESA) oder vor Gericht einlegen.

Pauschalreisen

Anbieter von Pauschalreisen seien dazu übergegangen, einen Zwischenweg anzubieten. So erhielten viele Kunde zur Zeit einen Gutschein, die Reise innerhalb eines Jahres wahrzunehmen, erklärt Buades. Habe der Kunde diesen Gutschein innerhalb der Frist nicht in Anspruch genommen, könne er die Rückerstattung des Geldes fordern. Die Entscheidung darüber, ob diese Art von Angebot rechtmäßig ist, müsse noch von der EU-Kommission gefällt werden, so Buades. /tg

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