Viele Mallorca-Reisende werden sich freuen: Thomas-Cook-Kunden, denen durch die Pleite des Reiseunternehmens ein Schaden wegen einer abgesagten oder unterbrochenen Pauschalreise entstanden ist, können ab Mittwoch (6.5.) die versprochene Entschädigung über das Portal des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz beantragen.

"Seit dem 6. Mai 2020 steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können", heißt es auf der Website des Ministeriums. Je nachdem, über welche Thomas-Cook-Tochter die Reise gebucht worden war, steht ein unterschiedliches Portal zu Verfügung. Das Ministerium informiert:

  • Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
  • Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
  • Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

Ministerin Christine Lambrecht will damit das Versprechen einhalten, das sie im Dezember gegeben hatte: Kein Pauschalreisekunde in Deutschland solle nach der Pleite von Thomas Cook auf seinen Kosten sitzen bleiben, hatte Lambrecht erklärt. Allerdings könnte es mit der Auszahlung noch etwas dauern: "Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Dienstleister arbeiten aber mit Hochdruck daran, dass ein großer Teil der Kundinnen und Kunden bei berechtigten Anmeldungen noch in diesem Jahr ihr Geld zurückerhalten", wird die Ministerin auf tagesschau.de zitiert.

Hintergrund: Bundesregierung verspricht Staatshilfe für Opfer der Thomas-Cook-Pleite

Allerdings erstattet der Bund nur die Differenz, die dadurch entstanden ist, dass die Entschädigung durch die Zurich-Versicherung gedeckelt war. Wer die Ansprüche beim Portal der Bundesregierung anmeldet, muss also nachweisen, dass er die Ansprüche auch beim Versicherer geltend gemacht und beim Insolvenzverwalter angemeltet hat. /tg