Das Kurzarbeitergeld in Spanien wird mindestens bis Ende September weiter gezahlt. Nach langen Verhandlungen erreichte die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz am Donnerstag (25.6.) eine Einigung mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Verordnung wurde am Freitag (26.6.) in einer außerordentlichen Kabinettssitzung verabschiede. Die Zeit hatte gedrängt, da die aktuelle Regelung Ende Juni ausläuft. Auch Tausende von Angestellten und Arbeitgebern auf Mallorca dürften nun aufatmen.

Von den sogenannten ERTE (Regulación Temperal de Empleo) hängen zur Zeit Millionen Arbeitnehmer und ihre Unternehmen ab. Das staatliche Kurzarbeitergeld soll die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise überbrücken. Die neue Einigung - es handelt sich um die zweite Verlängerung des Kurzarbeitergeldes - macht weitere Zugeständnisse an die Unternehmen. So können die ERTE wegen "höherer Gewalt" (fuerza mayor) weiter in Anspruch genommen werden, selbst wenn der Alarmzustand nun vorbei ist. Auch Unternehmen, die durch einen potenziellen erneuten Ausbruch der Pandemie wieder zum Schließen gezwungen werden, dürfen "höhere Gewalt" geltend machen.

Die Unternehmen, die die aktuell bestehenden und ab Juli weiterlaufenden ERTE wegen höherer Gewalt in Anspruch nehmen, sollen im Juli 70 Prozent des Arbeitgeberteils der Sozialversicherung erstattet bekommen. Im August sinkt der Anteil auf 60 Prozent und im September auf 35 Prozent, sofern die Zahl der Angestellten unter 50 liegt. Bei größeren Firmen betragen die Anteile 50 Prozent im Juli, 40 Prozent im August und 25 Prozent im September. Bislang Juni hatten die kleineren Unternehmen die Kosten für die Sozialversicherung komplett erstattet bekommen, bei größeren Unternehmen waren es 75 Prozent. Bei erneutem Schließen wegen eines Wiederaufflammens der Ansteckungszahlen soll der Prozentsatz 80 Prozent (bis 50 Mitarbeiter) beziehungsweise 70 Prozent betragen.

Es wird auch weiter möglich sein, einen Teil der Angestellten wieder einzustellen (ERTE por fuerza mayor parcial). Sobald die Firma mit einem Teil der Belegschaft wieder aufmacht, werden dem Unternehmen 60 Prozent der Sozialversicherung für die arbeitenden Angestellten erlassen und 35 Prozent für die nicht arbeitenden. Im Fall der Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten reduzieren sich diese Prozentsätze auf 40 beziehungsweise 25 Prozent, berichtet die spanische Tageszeitung "El País".

Unternehmen haben auch weiterhin die Option, die Arbeitszeiten der Belegschaft zu reduzieren (ERTE por causas objetivas), wenn dafür objektive Gründe wie zum Beispiel ein durch die Pandemie ausgelöster Gewinnausfall vorliegen. Der Grundgedanke ist, dass mit Ende des Alarmzustands nach und nach alle ERTE wegen "höherer Gewalt" langsam zu ERTE wegen Gewinnausfall oder anderer "causas objetivas" werden.

Unternehmen, die das staatliche Kurzarbeitergeld für ihre Angestellten in Anspruch nehmen, dürfen nicht - oder nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen - andere Mitarbeiter anstellen oder den Arbeitsausfall durch Überstunden der arbeitenden Belegschaft ausgleichen. Darauf hatte das Arbeitsministerium in den vergangenen Tagen wiederholt hingewiesen. Missbrauch werde bestraft. Unternehmen mit Sitz in Steuerparadiesen haben keinen Anspruch auf ERTE wegen Gewinnausfall. /tg

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