Ein 20-Jähriger, der im April 2019 offenbar absichtlich in eine Menschengruppe in Arenal gefahren ist, muss sich seit Montag (5.10.) vor Gericht dafür verantworten. Der Angeklagte versucht den Unfall auf defekte Bremsen zu schieben. Die Opfer erlitten schwere Verletzungen, überlebten aber. Zwei von ihnen waren minderjährig.

Der Vorfall ereignete sich gegen vier Uhr morgens zwischen den Balnearios 1 und 2 an der Playa de Palma. Der Angeklagte hatte nach eigener Darstellungen mit Freunden eine Diskothek verlassen. Er fuhr mit einem Auto vorneweg und verlor seine Freunde, die einen anderen Wagen steuerten, aus dem Blick. Daher habe er sich entschlossen, zur Diskothek zurückzukehren. Dort raste er in eine Gruppe, mit der er mutmaßlich zuvor gestritten hatte.

Der Angeklagte beschränkte sich beim Prozess darauf, Fragen seines Anwalts zu beantworten. "Ich sah einen Menschenauflauf. Ich habe versucht zu bremsen, doch da war nur eine Art Luftblase.Ich wollte ein Unglück verhindern, habe daher in den dritten Gang runtergeschaltet und die Handbremse gezogen. Ich wollte zu keinem Zeitpunkt jemanden überfahren", so der Angeklagte.

Der 20-Jährige stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Laut eigener Aussage hatte er vier bis sechs Gläser Whisky getrunken sowie Haschisch und Marihuana konsumiert. "Ich bin mit Höchstgeschwindigkeit gefahren, da ich alkoholisiert und unter Drogen das Auto nicht kontrollieren kann. Ich dachte, ich bin lediglich mit einer Baustelle kollidiert. Daher bin ich vom Unfallort geflohen", sagte er. Er bestritt, dass er zuvor mit anderen Diskobesuchern gestritten hatte und sich rächen wollte

Ein Zeuge gab an, dass er sich zuvor mit dem Angeklagten geprügelt hatte. Die beiden Männer haben sich wohl um ein Mädchen gestritten. Nachdem sie das Lokal verließen, soll der Angeklagte den Zeugen geschlagen und ins Gesicht gebissen haben. "Ich bring' dich um", soll der 20-Jährige gesagt haben.

Einer der Überfahrenen bestätigte zumindest, dass der Fahrer die Handbremse gezogen hatte. Der Anwalt des Angeklagten bat darum, eine Videoaufnahme des Vorfalls als unzulässiges Beweismittel anzusehen. Die Diskothek hätte keine Erlaubnis gehabt, eine Kamera zu installieren. /rp