Wegen des Versuchs, ihrem Ex-Freund die Genitalien abzuschneiden, ist eine 52-jährige Frau auf Mallorca am Dienstag (17.11.) zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Geschädigte, der nur leichte Verletzungen am Hoden aber Schnitte am Kopf erlitten hatte, verzichtete auf Schmerzensgeld.

Die Frau gestand vor Gericht, ihren 13 Jahre jüngeren Lebenspartner nach einer Kneipentour im Oktober 2020 in Alcúdia zu Oralsex im Freien überredet zu haben. Während des Akts zückte sie ein Messer und versuchte damit, die Genitalien des Mannes abzuschneiden. Dieser konnte sich zunächst befreien. Schließlich stürzte sich die Frau erneut auf den Mann und verletzte ihn mit einem zweiten Messer an der Oberlippe und an der Kopfhaut. Die Wunden mussten genäht werden und verheilten mit Narben.

Nach dem Geständnis ließ sich die Staatsanwaltschaft darauf ein, die ursprüngliche von fünf Jahren Gefängnis auf eine zweijährige Haftstrafe zu verringern. Diese Haftstrafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Die Verurteilte muss also nicht ins Gefängnis, so lange sie keine weiteren Straftaten begeht und das Kontaktverbot zu ihrem Ex-Freund einhält. /tg