Ein weiterer Lichtblick für Reiserückkehrer oder Mallorca, die einen Abstecher nach Deutschland machen wollen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Quarantänepflicht für Menschen, die aus Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen einreisen, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom Freitag (20.11.) hervor.

Die Anordnung einer Absonderung für grundsätzlich alle Urlaubsrückkehrer und sonstige Einreisende aus Risikogebieten sei voraussichtlich rechtswidrig, weil sie gegen den Gleichbe­handlungsgrundsatz verstoße und unverhältnismäßig sei, heißt es in der Begründung der Richter. Die Regelung lasse nämlich unberücksichtigt, ob durch die Einreise zusätzliche Infektionsgefahren begründet würden.

"In der aktuellen Pandemielage sind das Land Nordrhein-Westfalen und ein Großteil der übrigen Bundesrepublik nach den in der Coronaeinreiseverordnung benannten Kriterien als Risikogebiete einzustufen. Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären", heißt es weiter in dem Eilbeschluss.

Eine Absonderungspflicht für Rückreisende sei jedenfalls nicht geeignet, einen nennenswerten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande bestehe. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, teilte das Gericht weiter mit.

Geklagt hatte ein Bielefelder, der sich bis zum 13. November auf Ibiza aufhielt und dann nach Teneriffa weiterreiste. Am Sonntag (22.11.) wollte er zurück nach Nordrhein-Westfalen fliegen. Der Mann machte geltend, man könne nicht aufgrund eines Aufenthalts auf den Balearen als ansteckungsverdächtig qualifiziert werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort deutlich niedriger liege als am heimischen Wohnort.

Laut der Coronaeinreiseverordnung müssen sich in Deutschland alle Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen oder sich innerhalb der zurückliegenden zehn Tage dort aufhielten, nach der Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne begeben. Nach frühestens fünf Tagen können die Betroffenen einen Coronatest machen lassen. Fällt das Ergebnis negativ aus, dürfen sie die Isolation verlassen. Inwiefern der Eilbeschluss aus Münster nun Signalwirkung für andere Bundesländer hat, wird man abwarten müssen. Für die Auslegung der Einreiseverordnung sind die Bundesländer zuständig. /jk