Ein Gericht in Palma de Mallorca hat eine Schönheitsklinik in der Inselhauptstadt zu einer Zahlung von 19.000 Euro Schadenersatz an eine Patientin verpflichtet. Die Chirurgen hatten bei dem Austausch von Brustimplantaten Silikonreste im Körper der Frau zurückgelassen.

Wie es heißt, hatte sich die Patientin zunächst in einer anderen Klinik die Brüste vergrößern lassen, und war im Januar 2013 zum besagten schönheitschirurgischen Zentrum gewechselt, um sich neue Implantate einsetzen zu lassen, da die alten kaputt gegangen waren. Zunächst schien alles gut verlaufen zu sein, doch Jahre später litt die Frau plötlich an akuten Schmerzen im Brustbereich, spürte etwas Hartes unter der Haut der linken Brust und musste in die gynäkologische Notaufnahme im Landeskrankenhaus Son Espases. Dort mussten die Ärzte bei einer Operation die zweiten Implantate entfernen und entdeckten Silikonreste, die noch vom ersten Eingriff stammten, beim zweiten aber nicht entfernt worden waren.

Das Gericht stimmte der Patientin nun zu, die der Schönheitsklinik vorwirft, die Nachbehandlungen nicht ernst genommen zu haben. Gerade bei Eingriffen aus esthetischen Gründen sei die Aufklärung der Patienten über die möglichen Risiken und Folgen unerlässlich, heißt es im Urteilsspruch. Auch nach den Operationen müssten die Spezialisten die Patienten weiter begleiten. Zudem habe der behandelnde Arzt einen "schweren Fehler" begangen, indem er eine spezielle Probe nicht veranlasste, mittels derer man hätte feststellen können, dass sich noch Silikonreste im Körper der Frau befinden. /somo