Ein spanisches Gesetz von 2015, das mittellosen Gläubigern durch Schulderlass eine neue Chance gibt, ist nun auf Mallorca erstmals angewendet worden, um Schulden bei öffentlichen Instanzen zu annullieren. Ein Gericht in Palma gab einer Frau Recht, die einer staatlichen Versicherungsgesellschaft 200.000 Euro schuldete, nachdem eine dritte Person einen Unfall verursacht hatte mit einem Pkw, der auf den Namen der mittellosen Frau gemeldet aber unversichert war. Die Frau ist arbeitslos, verfügt über keine eigene Wohnung und lebt bei ihren Eltern.

Das spanische Gesetz zur "zweiten Chance" war 2015 verabschiedet worden. Es soll verschuldeten Menschen die Möglichkeit aus der Schuldenfalle gewähren, wenn sie guten Willen zeigen, aber keine Chance haben, ihre Schulden zu bezahlen. Die Gesetzgeber hatte das Gesetz bislang so interpretiert, dass es nicht bei Schulden gegenüber öffentlichen Institutionen zur Anwendung kommen konnte. Dieser Grundsatz wurde von der Verteidigung der mittellosen Mandantin nun erfolgreich infrage gestellt. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen, erklärte Anwalt Mateo Juan von der Kanzlei Buades. /tg