Bodenklauseln: Urteil hebt widerrechtlichen Vertrag mit einem Bankkunden auf
Der Kunde hatte auf eine Klage und die Rückzahlung der zu hohen Hypothekenraten verzichtet

Viele Banken bauten bei der Kreditvergabe unrechtmäßig eine "Bodenklausel" in den Vertrag ein. / Foto: DM
J. F. Mestre
Ein Urteil, das für viele Bankkunden in Spanien interessant sein könnte. Ein Gericht in Palma de Mallorca hat ein Bankinstitut verurteilt und dessen rechtswidrigen Vertrag mit einem Bankkunden rückwirkend aufgehoben. Die Bank hatte mit dem Kunden vereinbart, dass er auf ein mögliches Gerichtsverfahren und auf die Rückzahlung widerrechtlich erhobener Zinszahlungen verzichtet, wenn die Bank ihm dafür die Raten für die Hypothek ohne die rechtswidrige Bodenklausel (die sogenannte "claúsula suelo") berechnet.
Hintergrund: Die Bodenklausel war über lange Jahre gängige Praxis bei der Vergabe von Hypotheken auf Mallorca und im restlichen Spanien. Beim Vereinbaren des Kredits mit variablen Zinsen unterschrieben die Kunden, dass die Zinsen zwar vom schwankenden Euribor abhängen, aber niemals unter einen bestimmten Zinssatz fallen. Diese Bodenklausel wurde von der europäischen Justiz als rechtswidrig verurteilt. Da der Leitzins seit Jahren auf einem Dauertief ist, müssen viele Banken nicht nur die aktuellen Raten anpassen, sondern auch rückwirkend ihre Kunden entschädigen.
Manche Bankfilialen boten ihren Kunden an, die Raten schnell und unbürokratisch dem neuen Rechtsstand anzupassen - also zu senken -, wenn die Kreditnehmer im Gegenzug auf eine Klage und die rückwirkende Entschädigung zu verzichten. Wer einen solche Einigung unterschrieb, stellte im Nachhinein fest, dass er schlecht verhandelt hatte. Nun gab das Gericht in Palma de Mallorca einem Kläger recht, der diese Einigung angefochten hatte. Die Bank hatte den Kunden bei den Verhandlungen unzureichende oder falsche Informationen zur Verfügung gestellt. /tg
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