Nach der Entschuldigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel für die nicht richtig durchdachte "Osterruhe" könnte sich eine weitere Kehrtwende der Bundesregierung anbahnen, diesmal mit unmittelbaren Konsequenzen für Mallorca. Die deutsche Regierung prüft, ob Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ganz unterbunden werden können. "Das wird jetzt von den zuständigen Ressorts überprüft", zitierte am Mittwoch (24.3.) die Nachrichtenagentur dpa die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer.

Ob ein Verbot der Auslandsreisen rechtlich möglich ist, muss sich erst noch herausstellen. Details der Prüfung nannte Demmer nicht. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts sagte aber, dass eine weltweite Reisewarnung wie zu Beginn der Pandemie im vergangenen Frühjahr bisher nicht geplant sei. Angela Merkel ist es dem Vernehmen nach ernst. Nach "Spiegel Online"-Informationen soll sie in der Schalte mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch (24.3.) zu einem Verbot von Auslandsreisen gesagt haben: "Ich werde Himmel und Hölle in Bewegung setzen". Es könne doch nicht sein, "dass wir nicht in der Lage sind zu verhindern, dass Menschen jetzt nach Mallorca fliegen, aber in Flensburg können wir einen 15-Kilometer-Radius durchsetzen".

Die SPD-Fraktion im Bundestag spricht sich bereits klar gegen ein Verbot von Auslandsreisen aus. „Ein generelles Verbot von Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Generell Reisen ins Ausland zu verbieten, geht über sinnvolle Schutzmaßnahmen hinaus, ist unverhältnismäßig und trägt zur weiteren Verunsicherung der Bevölkerung bei." Für eine derartige Beschränkung stehe die SPD nicht zur Verfügung.

Auch aus dem Justizministerium kommen inzwischen ernste Bedenken. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland herrscht hier große Zurückhaltung gegenüber einem Verbot von Reisen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sehe da "sehr hohe Hürden" und sei deshalb mit Blick auf die Grundrechte "sehr skeptisch", heiße es in Regierungskreisen.

Wie genau ein Verbot von Auslandsreisen genau ausgestaltet sein könnte, ist deshalb noch unklar. Theoretisch könnte die Quarantänepflicht wieder eingeführt werden. Dadurch würde Reisen derart unattraktiv, dass viele wohl auf einen Mallorca-Abstecher verzichten würden, wenn sie danach für zehn Tage in Deutschland in häusliche Isolation müssten. De facto war dieser Aspekt in der Zeit zwischen August 2020 und der Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes am 12. März 2021 der Hauptgrund dafür, dass so gut wie kein Tourismus zwischen Deutschland und Mallorca stattfand.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Reisen generell zu verbieten, so wie das derzeit England oder auch Spanien tun. Engländer dürfen beispielsweise derzeit nur mit triftigem Grund ihr Land verlassen. An den Flughäfen und Häfen wird das Formular, auf dem dieser Grund nachgewiesen werden muss, streng kontrolliert. Wer keinen dringenden Reisegrund vorlegen kann, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Bis mindestens Mitte Mai sollen diese Maßnahmen gelten. Und Spanier dürfen ebensowenig ohne triftigen Grund über die Ostertage durch das Land reisen.

In Deutschland sieht das in der Corona-Krise ergänzte Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit zur Untersagung touristischer Reisen vor. Das Problem bei Mallorca beispielsweise ist aber, dass die Infektionszahlen dort niedrig sind, die Gefahr also eher in der Zukunft liegt. Ein pauschales Reiseverbot - immerhin ein Grundrechtseingriff - wäre noch schwerer zu rechtfertigen. Denn staatliche Eingriffe müssen immer verhältnismäßig sein, mildere Mittel nicht ausreichen.

Die Bundesregierung hatte erst am 12. März die Einstufung der Balearen als Risikogebiet aufgehoben und damit zum 14. März die Reisewarnung aufgehoben. Mit dem Wegfall der Test- und Quarantänepflichten kam ein Ansturm auf Mallorca-Urlaube in Gang, den die Bundesregierung offensichtlich nicht vorhergesehen hatte und der vor allem in den deutschen Urlaubsregionen für einen Aufschrei der Empörung sorgte.

Als Reaktion darauf hatten Bundesländer und Bundesregierung in der Nacht auf Dienstag (23.3.) vereinbart, dass Mallorca-Reisende bei der Rückkehr zumindest einen Corona-Test machen müssen. Die Quarantäne-Pflicht wurde nicht wieder eingeführt, da das Infektionsschutzgesetz dies nicht erlaubt. In der Praxis blieb damit die Ungleichbehandlung gegenüber einheimischen Urlaubern bestehen. Ein wie auch immer geartetes Verbot der Auslandsreisen könnte das ändern. /ck/jk/mit dpa