Die Balearen-Regierung macht sich Sorgen, welche rechtlichen Instrumente für Corona-Restriktionen sie an der Hand haben wird, sobald die spanische Regierung den Alarmzustand aufhebt. "Was uns vor allem beunruhigt, ist dass wir Rechtssicherheit brauchen, um Entscheidungen zu treffen, die je nach Ansteckungslage notwendig sind, um die Pandemie unter Kontrolle zu halten", sagte Francina Armengol am Mittwoch (7.3.).

Der spanische Premier Pedro Sánchez hatte am Montag zu verstehen gegeben, dass der zum 9. Mai auslaufende Alarmzustand wahrscheinlich nicht weiter verlängert werden wird. Damit stellt sich für die Insel-Regierung in Palma de Mallorca die Frage, ob Maßnahmen wie die nächtliche Ausgangssperre, frühe Sperrstunden oder das Verlangen von PCR-Tests bei der Einreise auf den Balearen rechtlich abgedeckt sind.

Oberstes Ziel der Balearen-Regierung sei es, die Maßnahmen nur sehr langsam zu lockern, um zum Beginn der Sommersaison als sicheres Reiseziel dazustehen. Dies betonte Sprecher Iago Negueruela noch einmal am Mittwoch (7.4.) und erhielt dabei den Rückhalt der Vertreter von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden. Doch nach er Aufhebung des Alarmzustandes könnte es schwierig werden, private Treffen einzuschränken oder bei Bedarf bestimmte Orte oder Stadtteile zu isolieren.

Negueruela betonte bei der Pressekonferenz am Mittwoch, dass es für die Regierung wichtig sei, "so viele Instrumente wie möglich" an der Hand zu haben, um bei Bedarf schnell und präzise handeln zu können, ohne befürchten zu müssen, dass bestimmte Maßnahmen schließlich vor Gericht scheitern. Bislang waren von der Justiz alle Klagen gegen Corona-Maßnahmen abgeschmettert worden. Die rechtliche Grundlage bildete aber meist der Alarmzustand, der wegfallen könnte, bevor auf der Insel ausreichend Menschen geimpft sind.

Die spanischen Regionen haben weitgehende Hoheit über die Gesundheitspolitik. Ein wichtiges Instrument, um nötige Restriktionen durchzusetzen, stellt das Gesetz für Sondermaßnahmen für die Öffentliche Gesundheit (Ley 3/1986 de Medidas Especiales en Materia de Salud Pública, Link auf spanischen Originaltext). Darin wird den regionalen Behörden zugestanden, "die Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig halten", um vor ansteckenden Krankheiten zu schützen.

Allerdings glauben mehrere Juristen, dass man das Gesetz anpassen müsse, um zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre beizubehalten. Die spanische Regierung hat noch keine Stellung dazu bezogen, ob man den Regionen nach Ende des Alarmzustands eine weitere Norm an die Hand geben werden. /tg

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