Ab dem 14. Juni können Unternehmen und Selbstständige auf Mallorca neue Corona-Hilfen beantragen. Die Balearen-Regierung hat am Montag (24.5.) auf einer Kabinettssitzung das Verfahren beschlossen, mit dem die von Madrid zur Verfügung gestellten 855 Millionen Euro Direkthilfen an bis zu 17.000 Unternehmen und rund 16.000 Selbstständige verteilt werden sollen. Keiner, der auf diese Hilfen Anrecht habe, werde leer ausgehen, versprach auf der anschließenden Pressekonferenz der Regierungssprecher und Tourismusminister Iago Negueruela.

Anrecht auf die Hilfen haben Unternehmen und Selbstständige aus über 140 Branchen. Wichtige Punkte bei der Beantragung sind der Nachweis, dass die Umsätze im Corona-Jahr um mindestens 30 Prozent gegenüber 2019 zurückgegangen sind und dass das Geld für konkrete Verwendungsszwecke wie laufende Kosten, Begleichung von Schulden und Zahlungen an Lieferanten gebraucht wird.

Die Hilfen beantragen können auch Selbstständige, die nur in der Saison tätig sind, neu gegründete Unternehmen, Unternehmen, die 2019 hohe Investitionen getätigt haben, sowie Betroffene der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Sommer 2019.

Ausgezahlt werden zwischen 3.000 und 500.000 Euro. Das Geld soll sofort nach erfolgreicher Beantragung überwiesen werden, die entsprechenden Nachweise könnten dann im Nachhinein erbracht werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Direkthilfen werden voraussichtlich am Samstag (29.5.) im Amtsblatt BOIB veröffentlicht.

Schulungen und Online-Materialien sollen danach den Unternehmern und Selbstständigen sowie ihren Steuerberatern bei der komplizierten Online-Beantragung helfen. Die Bewerbungsfrist starte am 14. Juni, man müsse sich aber nicht gleich am ersten Tag bewerben, das Geld reiche für alle, wie Negueruela gleich mehrfacht betonte.

Unternehmen, die Schulden bei der Sozialversicherung haben, sind von der Beantragung ausgeschlossen - es sei denn, die Sozialversicherung hat in die Stundung der Schulden eingewilligt. Wer die Hilfe in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit mindestens eine Jahr bis zum 30. Juni 2022 aufrecht zu erhalten. Zudem darf es 2021 und 2022 weder Gewinnausschüttungen noch Gehaltserhöhungen oder außerordentliche Bonus-Zahlungen für das Management geben.

Darüber hinaus hat die Landesregierung eine Verlängerung der ISBA-Kreditlinie bis November 2021 beschlossen. Damit stünden zusätzlich zu den bereits genehmigten 50 Millionen Euro an Liquiditätshilfen des ersten Halbjahres noch einmal 50 Millionen Euro zur Verfügung, so die balearische Finanzministerin Rosario Sánchez.

Weitere Details der Direkthilfen finden sich auf Katalanisch Katalanischauf dieser Pdf-Datei