Dass an der Playa de Palma auf Mallorca vieles nicht mehr so wie früher ist, hat nicht nur mit Corona zu tun. Seit Jahren arbeiten die Behörden daran, Urlauber und andere Besucher an der Partymeile zu besseren Sitten zu erziehen. Die zuletzt 2019 verschärften Benimmregeln sehen für Grölen, Pöbeln, laute Musik und Saufgelage saftige Bußgelder vor. Die Aufgabe der Ortspolizei ist es, den Feiernden klar zu machen, dass sie sich den Ort mit Anwohnern, Frühaufstehern, Schulkindern und Senioren teilen.

In die Schlagzeilen sind die Benimmregeln wieder geraten, weil sie nun auch dazu herhalten müssen, bestimmte Verhaltensweisen zu unterbinden, die nicht nur stören, sondern auch das Ansteckungsrisiko unnötig erhöhen und somit neben der Gesundheit auch den wirtschaftlichen Wiederaufschwung der Insel leichtfertig aufs Spiel setzen. Daher könnte es in diesem Jahr noch etwas strenger aussehen, wenn Menschen sich ihr Bier mit an den Strand nehmen. Das ist an der Playa de Palma nämlich schlichtweg verboten. Einen Überblick über die allgemeinen Benimmregeln bieten wir in den folgenden Absätzen. Die Originalverordnung finden Sie unter diesem Link - auf Spanisch und knapp 70 Seiten.

Das ist an der Playa de Palma alles verboten

  • Es ist verboten, die Straßen, Wege und Plätze zu versperren, zu verunreinigen oder zuzumüllen. In diese Rubrik gehören eindeutig das Urinieren im öffentlichen Raum, das Liegenlassen von Bierdosen, die Behinderung vorbeifahrender Autos und Radfahrer oder das Anpöbeln sich beschwerender Passanten oder Anwohner.
  • Der Konsum alkoholischer Getränke auf der Straße ist nicht grundsätzlich verboten, sogenannte "Trinkgelage" (auf Spanisch "botellones") aber schon. Die Grenze zu ziehen ist nicht immer einfach. Sobald eine Gruppe zusammen steht, die anderen den Weg versperrt, den Müll auf den Boden wirft, an die Hauswände oder Laternen pinkelt oder Menschen sich in der Öffentlichkeit übergeben, wird die Polizei diese Gruppen auflösen müssen. Auch sobald Minderjährige unter den Feiernden sind, wird die Angelegenheit sofort als verbotener "botellón" definiert.
  • Lärmbelästigung in jeglicher Form ist verboten. Die Polizei ist eindeutig dazu angehalten, die Musikgeräte oder sonstigen Instrumente in solchen Fällen einzukassieren und frühestens 24 Stunden später zurückzugeben, sofern die betroffenen Personen mindestens die Hälfte des Bußgeldes bezahlt haben.
  • Man darf an der Playa de Palma nicht für den massiven Konsum von Alkohol oder Sex werben. Leicht bekleidete Frauen oder Männer, die mit Werbetafeln zum Trinken aufrufen, gehören zum Beispiel in diese Rubrik. Die Verordnung verbietet auch "sexistisches Auftreten" oder "homophobes Verhalten". Was Sie ihrer sechsjährigen Cousine nicht zumuten wollen, sollten Sie auch nicht öffentlich auf der Straße zeigen. Aufblasbare Riesenpenisse, Gummipuppen oder Handtücher mit anzüglichen Bildern gehören eindeutig in diese Kategorie. Die Playa de Palma ist eben nicht nur Partymeile, sondern auch Wohngegend und Schulweg.
  • Werfen Sie keine Gegenstände durch die Gegend. Es kann zwar lustig sein, einem Freund über eine größere Entfernung eine Bierdose zuzuwerfen. Es ist aber ausdrücklich verboten und kann richtig teuer werden.
  • Der ambulante Straßenverkauf ist grundsätzlich verboten. Niemand darf irgendwelche Karren durch die Gegend ziehen oder Bauchläden vor sich hertragen, um Speisen oder Getränke zu verkaufen. Und nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf wird unter Strafe gestellt.
  • Diskriminierende Verhaltensweisen stehen ebenfalls auf der Tabu-Liste der Verordnung. Wer sich über andere Religionen, Hautfarben, sexuelle Vorlieben, körperliche Merkmale, etc. lustig macht, verstößt gegen die Benimmregeln und muss mit einem Bußgeld rechnen, wer Obdachlose ärgert und über Senioren oder Gehbehinderte lästert ebenso. Wer mit einem Edding "Ausländer raus" oder Ähnliches auf ein Auto schmiert, wird nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern zusätzlich auch wegen Verstoß gegen die Anstandsregeln belangt. Auch provokante Spruchbänder, die aus dem Hotelzimmer gehängt werden, gehören in diese Rubrik. Das Zurschaustellen von Hakenkreuzen verstößt zwar nicht unbedingt gegen spanische Gesetze, kann aber - je nach den Umständen - an der Playa de Palma trotzdem zum Strafzettel führen.
  • Wer Polizisten oder andere Amtspersonen anpöbelt oder sich weigert, ihre Anweisungen zu befolgen, begeht einen "schwerwiegenden Verstoß" gegen die Verordnung.
  • Das Anbieten oder Bewerben von illegalem Glücksspiel oder dem sogenannten "Hütchenspiel" ist unter Strafe verboten.
  • Grölen, lautes Singen oder jede andere Form von Lärmbelästigung ist zwar auch an anderen Orten unerwünscht. An der Playa de Palma kann es aber ganz schnell zu einem saftigen Bußgeld führen. Die Benimmregeln an den klar festgelegten und ausgeschilderten Partymeilen schreiben das so vor.
  • Es gibt FKK-Strände auf Mallorca. Man darf beim Sonnenbaden sicherlich auch mal den Bikini abnehmen. Ansonsten ist Freikörperkultur in der Öffentlichkeit unerwünscht und steht an der Playa de Palma ausdrücklich unter Strafe. Dazu kann auch das Herumlaufen mit nacktem Oberkörper gehören. Einem schwitzenden Bauarbeiter bei der Arbeit mag man das verzeihen, einem betrunkenen Supermarktkunden oder Bus-Passagier aber eben nicht.
  • Auch Laser können die Gesundheit der Passanten gefährden. Damit rumzufuchteln oder mit starken Lampen andere ins Gesicht zu leuchten, ist schlechtes Benehmen und kann als solches mit einem Bußgeld belegt werden.
  • Beim Benutzen von Rädern, Skateboards, Rollern oder Ähnlichem muss man Rücksicht auf den anderen nehmen. Wer rücksichtslos fährt, kann bestraft werden, selbst wenn er nicht direkt gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
  • Minderjährige dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
  • Nicht jeder Kuss ist verboten. Aber Geschlechtsverkehr oder offensichtlich sexuelle Handlungen gehören weder auf die Straße noch ans offene Fenster im eigenen Hotelzimmer oder für andere sichtbar im Auto. Insbesondere dann nicht, wenn Minderjährige in der Nähe sind.
  • Das Anbieten von Massagen am Strand ist ohne besondere Genehmigung nicht erlaubt. Wer diese oder andere verbotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.
  • Das sogenannten "balconing", also das Herumklettern auf Balkonen, ist verboten - auch das Anstiften dazu. Das gilt grundsätzlich auch für Verhaltensweisen, die die Gesundheit beeinträchtigen. Man darf die Leute also auch nicht zum maßlosen Trinken anstiften.

Und so saftig kann das alles bestraft werden

Ein großer Teil der Verordnung beschäftigt sich damit, nach welchen Kriterien die verschiedenen Verhaltensweisen als "sehr schwere Verstöße", "schwere Verstöße" oder "leichte Verstöße" einzuordnen sind. Im Einzelfall hängt das sicherlich auch ein bisschen von der Laune des jeweiligen Polizisten ab. Letztlich liegen die Bußgelder aber für alle diese Verstöße so hoch, dass man besser grundsätzlich darauf verzichten sollte.

Das sieht die Verordnung vor:

  • leichte Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 100 bis 750 Euro bestraft,
  • schwere Verstöße mit 750 bis 1.500 Euro
  • und sehr schwere Verstöße mit 1.500 bis 3.000 Euro.

Manche Bußgelder können durch Gemeinschaftsarbeiten abgeglichen werden. Für Urlauber kommt diese Option aber in der Regel nicht infrage. /tg