Diesmal war sie es wirklich. Ina Z., die Mallorca-Deutsche, die beschuldigt wird, eine Solarfirma über eine unterschlagene Steuerzahlung um 1 Million Euro erleichtert zu haben und obendrein eine Ermittlungsrichterin mit einer gefälschten Sterbeurkunde hinters Licht geführt zu haben, ist am Mittwochvormittag (9.6.) tatsächlich vor Gericht in Palma de Mallorca erschienen. Nach der Anhörung vor dem Untersuchungsgericht Nr. 5 konnte die 47-Jährige wieder gehen. Dem von dem Anwalt der Solarfirma gestellten Haftantrag gab die Ermittlungsrichterin nicht statt. Allerdings muss sich Ina Z. fortan regelmäßig bei der Polizei melden.

Während der Anhörung legte Ina Z. ein Teilgeständnis ab. Ihre Anwälte signalisierten Verhandlungsbereitschaft, um das Verfahren gegen eine Geldzahlung beizulegen. Die Gegenseite lehnte erst einmal ab. Ina Z. soll die zuständige Ermittlungsrichterin schon zweimal hinters Licht geführt haben: einmal, indem sie bei einem Gerichtstermin wegen der mutmaßlichen Veruntreuung einer Steuerzahlung eine Doppelgängerin schickte, die sich als die geschädigte Solar-Unternehmerin ausgab, ein andermal, als Ihre Eltern bei einem weiteren Gerichtstermin eine gefälschte Sterbeurkunde vorlegten, die belegen sollte, dass sie in Deutschland gestorben sei.

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Die Nachforschungen einer Detektei hatten daraufhin ergeben, dass Ina Z. sehr wohl noch lebte und es sich auf Mallorca gut gehen ließ. Mediales Aufsehen erregte der Fall der totgesagten und dann wiederauferstandenen Deutschen auch deswegen, weil es wohl ihr Hund war, ein seltener Riesenpudel, der die Privatermittler auf die Spur der mutmaßlichen Betrügerin brachte.

Nun muss die Ermittlungsrichterin prüfen, welche möglichen Delikte - darunter Unterschlagung, Betrug und erzwungene Falschaussage - Gegenstand des Verfahrens werden könnten und einen Abschlussbericht erstellen, auf dessen Grundlage dann die Staatsanwaltschaft Anklage erheben könnte. Zu dem Hauptverfahren könnte es frühestens im März 2022 kommen, so Arno Meuser, der Anwalt der Solarfirma. /ck