Balearen-Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben am Dienstag (15.6.) neue Lockerungen bei den Corona-Auflagen auf Mallorca und den Nachbarinseln vereinbart. Unter anderem gilt ab Samstagnacht (19.6.) für Bars und Restaurants eine Sperrstunde von 2 Uhr nachts (bisher Mitternacht). Zudem können die Wirte dann ihre Gäste, unter Auflagen, auch am Tresen bedienen. In vielen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens hebt die Landesregierung noch bestehende Auflagen weitgehend auf. Zudem hat sie die Weichen für die Öffnung des Nachtlebens gestellt.

Die von Regierungssprecher Iago Negueruela nach einem Treffen des sogenannten Runden Tisches mit Gewerkschaften und Arbeitgebern vorgestellten Neuerungen sind so vielfältig, dass die erste Frage der Journalisten bei der Pressekonferenz lautete, ob es denn fortan coronatechnisch überhaupt noch etwas zu lockern gäbe, jetzt wo so ziemlich alles freigegeben sei.

Negueruela antwortete mit Verweis auf die noch ausstehende schrittweise Öffnung des Nachtlebens sowie auf die in vielen Bereichen weiterhin bestehenden Obergrenze, was Gästezahlen, Teilnehmer oder Publikum betrifft. Wie eine elfseitige Pressemitteilung mit den Neuerungen belegt, gelten tatsächlich noch etliche Einschränkungen. Sie sind aber mittlerweile sehr spezifisch. Generell gilt: Das erlaubte öffentliche Leben auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera ist fortan dem aus Vor-Corona-Zeiten bekannten schon sehr ähnlich.

Wir fassen die wichtigsten Neuigkeiten zusammen. Sie müssen noch offiziell vom Ministerkabinett beschlossen und im balearischen Amtsblatt BOIB veröffentlicht werden. Sie treten in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kraft und gelten bis zum 3. Juli.

Bars, Cafés und Restaurants

Die Sperrstunde wird von Mitternacht auf 2 Uhr morgens verlegt.

In der Innengastronomie bleibt die Regelung, dass maximal 50 Prozent der Plätze besetzt werden und maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Draußen dürfen es nunmehr 12 Personen am Tisch sein (statt bislang 10).

Die Bewirtung am Tresen wird wieder zugelassen, solange die Gäste dort sitzen, etwas essen und Sicherheitsabstand zu den anderen halten. Gruppen sind am Tresen nicht erlaubt, maximal darf man zu zweit sein. Außerdem muss die Bewirtung hier um 24 Uhr beendet werden.

Auch Cocktailbars und Lokale mit kleinen Bühnen (Cafés-Concierto) dürfen wieder öffnen. Es gelten die gleichen Regeln wie für Cafés und Restaurants, also auch die Sperrstunde von 2 Uhr morgens.

Nachtleben

Diskotheken und Clubs bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Allerdings beginnt eine schrittweise Öffnung des Nachtlebens. Wie genau die aussehen soll, wird Ende Juni bei einem Konzert sowie in zwei Lokalen auf Ibiza und Mallorca unter kontrollierten Bedingungen (Antigentests) ausprobiert.

Die Landesregierung stellt jedoch in Aussicht, dass ab dem 3. Juli auf Konzerten unter freiem Himmel wieder getanzt werden darf (bisher muss man am Tisch sitzen bleiben, darf also auch nicht stehen). Bedingung: Dieser Bereich muss klar vom Alkoholausschank getrennt sein.

Außerdem entfällt ab diesem Datum dann voraussichtlich die Testpflicht für die Anwesenden. Für Konzerte unter freiem Himmel gilt schon ab Samstag eine maximale Zuschauerzahl von 5.000 Personen.

Hotels, Herbergen und Fincas

In den Gemeinschaftsräumen dürfen nun 75 Prozent der erlaubten Kapazität genutzt werden.

Strände und Spielplätze

Der Zugang zu Stränden und Spielplätzen ist nur noch zwischen 24 und 6 Uhr untersagt. Bisher mussten sie theoretisch um 22 Uhr geräumt werden.

Sport und Freizeit

Die sportliche Betätigung unter freiem Himmel wird freigegeben. Bislang durften etwa Wandergruppen nur aus maximal 30 Personen bestehen. Diese Einschränkung gilt nicht mehr. Auch der Freizeit-Sport, etwa das Fußballspiel unter Freunden, ist wieder erlaubt. Die Auflagen im Vereinssport werden weiter gelockert.

Fiestas

Kulturelle, sportliche oder institutionelle Veranstaltungen im Rahmen der traditionellen Dorffeste sind fortan ebenso erlaubt wie Märkte. Auch Volkstänze dürfen zur Aufführung kommen. Weiterhin untersagt sind lediglich die traditionellen gemeinsamen Abendessen unter freiem Himmel (sopars a la fresca) sowie die Partys (verbenas).

Öffentlicher Nah- und Fernverkehr

Alle Auflagen werden aufgehoben. Weiterhin gültig sind jefoch die allgemeinen Regeln: Sicherheitsabstand, Maskenpflicht, Lüftung und Hygiene.

Zeremonien (etwa Hochzeiten, Begräbnisse)

Die Zahl der zugelassenen Teilnehmer erhöht sich auf 120 außen und 50 innen. Wenn alle getestet sind oder ein Covid-Zertifikat vorweisen können (was von einem Corona-Beauftragten des Veranstalters überprüft werden muss), können es außen bis zu 200 und innen 100 Personen sein. In diesem Fall darf sogar getanzt werden.

Gottesdienste

Solange der Sicherheitsabstand zu anderen Personen eingehalten wird, gelten keine besonderen Auflagen mehr.

Messen und Tagungen

Erlaubt sind Messen und Tagungen, solange die erlaubte Kapazität des Veranstaltungsort nicht zu mehr als 75 Prozent ausgeschöpft wird. Keine maximale Anzahl an Teilnehmern mehr.

Sommerschulen

Die erlaubte Kapazität kann bis zu 75 Prozent genutzt werden. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 200 Personen. In den Schlafsälen können bis zu 75 Prozent der Betten belegt werden, in Zelten dürfen jeweils maximal sechs Kinder und Jugendliche schlafen (50 Prozent der Kapazität).

Kinos, Theater, Konzertsäle und Zirkuszelte

Bis zu 75 Prozent der Plätze dürfen innen belegt werden, 100 Prozent draußen. /ck

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