Am Samstag (26.6.) fallen auf Mallorca und im übrigen Spanien die Masken. Aber längst nicht überall, insbesondere nicht in geschlossenen Räumen. Die Einzelheiten über die geplante Gesetzesänderung besprach die spanische Gesundheitsministerin Carolina Darias am Mittwochabend (23.6.) in der zurzeit wöchentlich stattfindenden Konferenz mit ihren regionalen Amtskollegen.

Die wichtigste Änderung wird sein, dass man die Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr grundsätzlich im Freien tragen muss. Überall dort, wo in Außenbereichen ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu fremden Personen gewährleistet ist, darf die Maske abgesetzt werden.

"Wir müssen die Maske aber dabeihaben, selbst wenn wir sie nicht aufsetzen", betonte Darias. Schließlich müsse man sie aufsetzen können, sobald der Abstand aus irgendeinem Grund nicht eingehalten werden kann. Ob das "dabeihaben" einer Maske zur gesetzlichen Pflicht wird, blieb dabei unklar.

In allgemein öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen bleibt die Maske auf. Das gilt für öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie für Geschäfte, Museen oder Kino.

Auch im Freien gibt es Situationen, in denen die Maske weiterhin aufgesetzt werden muss. Explizit erwähnt wurden in Madrid etwa Open-air-Konzerte: Wer steht und tanzt und so anderen Besuchern nahe kommt, muss den Mund-Nasen-Schutz tragen. Anders verhält es sich bei Open-air-Konzerten mit festen Sitzplätzen, zwischen denen ausreichend Abstand besteht, kann der Atemschutz während der Veranstaltung abgesetzt werden. Nicht so aber

Auch der Stand der Impfkampagne wirkt sich auf die Maskenpflicht aus. In bestimmten geschlossenen Räumen, in denen Menschen zusammenleben, die zu über 80 Prozent geimpft sind, entfällt die Maskenpflicht auch im Innern. Als Beispiel nannte die Ministerin Seniorenheime, deren Bewohner fast vollständig geimpft sind oder durchgeimpfte Feuerwehrleute, die auf der Wache zusammensitzen.

Der Gesetzestext soll am Donnerstag (24.6.) bei einer außerordentlichen Kabinettssitzung beschlossen und mit Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt BOE am Samstag (26.6.) in Kraft treten. /tg

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