Seit über einer Woche gilt Mallorca als Risikogebiet. Die Entscheidung fiel am Freitag (9.7.) und trat am Sonntag (11.7.) fast unbemerkt in Kraft. Denn praktische Auswirkungen hatte das kaum. Lediglich das Online-Formular bei Einreise nach Deutschland ist wieder auszufüllen. Eine Quarantänepflicht besteht bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht. Und die Testpflicht für Personen galt für Flugzeugreisende, also die allermeisten Mallorca- Urlauber, auch schon vor der Erklärung zum Risikogebiet. Geimpfte und Genesene müssen weiterhin keinen Test vorlegen.

Doch die Zahlen steigen weiter, nun droht die Hochstufung zum sogenannten Hochinzidenzgebiet. Das Robert Koch-Institut (RKI) prüft dafür nach eigenen Angaben alle Länder oder Regionen, in denen es „in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab“.

Dieses Kriterium ist für die Inselregion – also die Balearen – schon seit Donnerstag vergangener Woche (8.7.) erfüllt. Das führt aber nicht automatisch zur Erklärung zum Hochinzidenzgebiet. „Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes beziehungsweise nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist“, heißt es beim RKI. Im Klartext: Mallorca könnte hochgestuft werden – oder auch nicht.

Sollte die Insel Hochinzidenzgebiet werden, hätte das Auswirkungen für die Vorschriften beim Reisen. Insbesondere wer mit Kindern oder anderen weder geimpften noch genesenen Personen unterwegs ist, steht dann vor Problemen. Denn für Hochinzidenzgebiete gilt zurzeit folgende Vorschrift: Wer sich in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat, muss bei Einreise nach Deutschland eine zehntägige Quarantäne einhalten.

Diese kann allerdings umgangen werden, falls man vollständig geimpft (die letzte Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder nach einer Infektion, die maximal sechs Monate zurückliegt, wieder genesen ist. Alle anderen können den Antritt der Quarantäne auch mit einem Negativtest nicht verhindern. Nicht geimpfte Kinder zum Beispiel müssten bei Einreise nach Deutschland in Quarantäne, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativ ausfallenden PCR-Test vorzeitig abgebrochen werden kann. Dasselbe Problem könnte Personen betreffen, die sich bislang nicht impfen lassen wollten oder die zum Beispiel erst einmal mit AstraZeneca geimpft wurden und noch den langen Abstand zur Zweitimpfung abwarten müssen.

Und dann kommt noch ein weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Diese bisher zitierten Regeln gelten vorerst bis Ende Juli und werden gerade überarbeitet. Vorgesehen ist eine einfachere zweistufige Unterteilung. Die Kategorie „Risikogebiet“ könnte entfallen, um fortan nur noch zwischen „Hochinzidenzgebieten“ und „Virusvariantengebieten“ zu unterscheiden.

Ob sich die Reiserestriktionen tatsächlich verändern werden, dürfte sehr von der Stimmung in Deutschland abhängen. Bislang ist die Angst vor möglicherweise infizierten Reiserückkehrern nicht besonders groß. Reisende müssen sich trotz „Risikogebiet“ nicht schämen oder verstecken. Doch der Sommer vergangenen Jahres hat gezeigt, wie schnell die Stimmung kippen kann.