Das Wort autónomo heißt unabhängig, selbstständig und bezeichnet in Spanien die Figur des Freiberuflers. Noch vor zehn Jahren war es relativ ungewöhnlich, freiberuflich zu arbeiten, beziehungsweise wurde es mit den Chefs großer Firmen assoziiert. Daher der alte Witz: ¿Trabajas o eres autónomo?(Arbeitest du oder bist du Freiberufler?). Das hat sich inzwischen stark verändert. Es gibt auch in Spanien immer mehr autónomos, die als Handwerker, Übersetzer, Therapeuten oder anders ihr Geld verdienen.

Wer sich selbstständig machen möchte, muss sich zunächst beim Finanzamt, der „Agencia Tributaria" (umgangssprachlich nach dem Finanzministerium auch hacienda) als autónomo melden. Die jeweiligen Steuern (Einkommenssteuer = IRPF = Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas und Mehrwert- / Umsatzsteuer = IVA = Impuesto de Valor añadido) werden entweder vierteljährlich berechnet (estimación directa) oder es erfolgt eine Schätzung. Dann bezahlt man vierteljährlich eine feste Summe, und am Ende des Jahres wird die Gesamtsteuer ausgerechnet (das System nennt sich régimen a módulos und führt nicht selten zu unangenehmen Überraschungen am Jahresende).

Außerdem muss man sich bei der Sozialversicherung als Freiberufler melden und ab sofort monatliche Beiträge zahlen. Dabei darf man sich sein versichertes Einkommen selbst aussuchen. Wer ein größeres Einkommen angibt, zahlt eine höhere Monatsrate (la cuota de autónomo), hat aber im Gegenzug ein höheres Krankengeld beziehungsweise am Ende des Berufslebens eine höhere Rente.

Die allermeisten versichern sich jedoch ein fiktives Mindestgehalt von 850 Euro. Das führt zu einer Monatsrate von zurzeit 254 Euro für die Sozialversicherung (staatliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung). Wer krank wird und sich krankschreiben lässt, erhält dann ab dem vierten Krankheitstag 60 Prozent seines Gehaltes ausgezahlt (bei 850 Euro Monatsgehalt sind das 510 Euro im Monat). Wer länger als drei Wochen krankgeschrieben ist, erhält 75 Prozent des versicherten Grundgehalts. Wer sich beispielsweise ein Grundgehalt von 1.500 Euro versichern möchte, zahlt statt der 254 Euro im Monat etwa 450 Euro Sozialversicherungsbeitrag, erhält aber dafür bei längerer Krankheit 1.125

Euro im Monat von der zuständigen Berufsgenossenschaft (la mutua laboral) ausgezahlt.

Wer nur gelegentlich Einkünfte hat, kann sich auch mehrmals im Jahr als Freiberufler an- beziehungsweise wieder abmelden. In der Praxis gibt es sogar eine Menge von selbstständigen Kleinverdienern, die nur ein oder zwei Monate im Jahr angemeldet sind, um in diesem Zeitraum alle ihre Rechnungen zu stellen. Damit sparen sie sich so manchen Sozialversicherungsbeitrag. Wenn sie allerdings dabei erwischt werden, unangemeldet zu arbeiten, drohen ihnen Strafen von rund 6.000 Euro (je nach Einkünften auch deutlich mehr).