Gute Nachrichten für Eltern auf Mallorca: Väter von Kindern, die ab dem 1. Januar 2020 geboren werden, haben Anspruch auf zwölf Wochen Vaterschaftsurlaub. Das sind vier Wochen mehr, als bislang in Spanien zugestanden wurden. Die ersten vier Wochen müssen direkt nach der Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden.

Bei den Müttern bleibt die Regelung wie bislang: Der Mutterschutz in Spanien läuft über einen Zeitraum von 16 Wochen. Hier müssen sechs Wochen direkt nach der Geburt genommen werden. Für Mütter und Väter gilt zudem: Die Elternzeit gibt es nur innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes.

Auch wenn es sich um ein indivuelles Recht handelt, kann die Mutter bis zu zwei Wochen auf den Vater übertragen, so dass beide über 14 Wochen verfügen. Die Elternzeit muss nur in der Phase direkt nach der Geburt gemeinsam in Anspruch genommen werden.

Während der Elternzeit werden hundert Prozent der Bezüge gezahlt, allerdings nicht durch den Arbeitgeber, sondern die Sozialversicherung. Spricht der Arbeitgeber während dieser Zeit eine Kündigung aus, muss er eindeutig nachweisen, dass der Kündigungsgrund nichts mit der Elternzeit zu tun hat. /ff