Darf kein Homeoffice von der Schweiz aus machen: Mallorca-Beamter verklagt die Balearen-Regierung
Dabei war die Behörde einst Vorreiter in Sachen Homeoffice. Nun will man nicht mal verhandeln

Der Mann arbeitet für das geografische und kartografische Institut in Palma. / B. Ramon
Ein Beamter auf Mallorca hat beim Arbeitsgericht in Palma eine Klage gegen die Balearen-Regierung eingereicht. Der Mann besteht darauf, zumindest zeitweise im Homeffice von der Schweiz aus arbeiten zu können, wo seine Frau und seine beiden kleinen Kinder leben.
Der Beamte arbeitet seit dem Jahr 2004 für das Institut der Kartografie und Geografie, das dem balearischen Wohnungsministerium unterstellt ist. Früher, in den Jahren 2022 und 2023, habe es seiner Aussage zufolge keine Probleme mit dem Homeoffice in der Schweiz gegeben. Er habe seine Arbeiten auch problemlos ausgeführt.
Dann war plötzlich Schluss
Im Februar 2024 untersagte ihm die Behörde dann aber das Arbeiten aus dem Ausland. Der Beamte sah sich gezwungen, eine unbezahlte Freistellung (excedenica) zu beantragen, um für seine Kinder sorgen zu können. Auch im Anschluss musste er sich Elternzeiten nehmen.
Sein Arbeitgeber habe ihm nie auf seine Anträge, von der Schweiz aus arbeiten zu können, geantwortet und keine Verhandlungsbereitschaft signalisiert. So habe er angeboten, eine Woche im Monat oder jede zweite Woche im Büro in Palma zu arbeiten.
Einst Pionier des Homoffice
Durch die Freistellungen habe er einen finanziellen Verlust in Höhe von 7.873 Euro erlitten, die er nun einklagen möchte. "Das Homeoffice ist nun keine überzogene Forderung. Über lange Zeit wurde es von den Beamten sogar verlangt, dass sie von daheim arbeiten", heißt es in der Anklageschrift. Seine Dienststelle gelte gar als Pionier des Homeoffice auf Mallorca.
Der Beamte führt aus, dass er seinem Arbeitgeber bereits entgegenkommt, in dem er hin und wieder in Palma erscheint. Die Flüge von der Schweiz aus seien teuer. In den Wochen, in denen der Vater nicht daheim ist, würden die Kinder regelrechte Traumata erleben. Der Mann hatte bereits zuvor schon mal Klage eingereicht, sie aber fallen lassen, als der Arbeitgeber verhandeln wollte. Da diese Verhandlungen nicht in seinem Interesse ausfielen, nimmt er den Rechtsweg nun wieder auf.
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