Urlaub, Feiertage, Renteneintritt: Mallorcas Saisonkräfte im Tourismus bekommen mehr Rechte
Zwei Gerichtsurteile sorgen dafür, dass der Tarifvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe geändert wird

Ein Kellner trägt Getränke auf eine Terrasse. | FOTO: B. RAMÓN
Der balearische Tarifvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe, der wichtigste der Inseln, wird geändert, um Benachteiligungen für die 160.000 Saisonkräfte zu beenden. Die paritätische Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden hat vereinbart, zwei jüngere Gerichtsurteile in den Tarifvertrag einzuarbeiten. So soll verhindert werden, dass die sogenannten fijos discontinuos gegenüber ganzjährig fest angestellten Beschäftigten diskriminiert werden.
Urlaub und Feiertage
Ein Punkt betrifft Urlaub und Feiertage. Künftig sollen Saisonkräfte ebenso wie Festangestellte das Recht haben, die Termine für Urlaub und Freizeitausgleich auszuhandeln. Die Unternehmen dürfen diese Zeiten nicht einseitig festlegen. Grundlage ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, das eine frühere Entscheidung des Obersten Gerichts der Balearen bestätigte.
Prämien beim Renteneintritt
Der zweite Änderungspunkt betrifft die sogenannten Prämien bei Renteneintritt. Das Oberste Gericht der Balearen entschied, dass für diese im Tarifvertrag ab 55 Jahren vorgesehene Entschädigung die tatsächliche Betriebszugehörigkeit zählt und nicht nur die effektiv geleistete Arbeitszeit. Das Gericht stellte fest, dass es diskriminierend sei, für diese Berechnung nur die Monate zu berücksichtigen, in denen ein saisonal unbefristet Beschäftigter tatsächlich gearbeitet hatte. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin auf Ibiza, der die volle Prämie beim Renteneintritt verweigert worden war.
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