Kampf gegen die Inflation auf Mallorca: 14 Prozent mehr Gehalt im Einzelhandel
Neben den Gehaltserhöhungen werden auch Regelungen zu saisonalen Arbeitsverhältnissen und Ausgleich von Feiertagen verbessert

Mehr Geld gibt es für die Angestellten im Einzelhandel auf Mallorca. / Manu Mielniezuk
Die rund 70.000 Beschäftigten des Einzelhandels auf Mallorca und den Nachbarinseln bekommen eine Lohnerhöhung von insgesamt 14 Prozent über vier Jahre. Möglich wird dies durch die Einigung auf einen neuen Tarifvertrag zwischen den Arbeitgeberverbänden AFEDECO, PIMECO, ASCOME und PIMEEF sowie den Gewerkschaften UGT, CCOO und USO.
Vorgesehen sind Gehaltssteigerungen von 4,5 Prozent für das laufende Jahr 2026, 3,5 Prozent im Jahr 2027 sowie jeweils 3 Prozent in den Jahren 2028 und 2029. Hinzu kommt eine Revisionsklausel, die diese Erhöhungen um bis zu einen weiteren Prozentpunkt anheben könnte, falls die Inflation in diesem Zeitraum diese 14 Prozent übersteigen sollte.
Vorrang des balearischen Tarifvertrags
Ein für die Angestellten auf den Balearen besonders wichtiger Punkt der Einigung besteht darin, dass darin einzelne Bestimmungen des Tarifvertrags geändert werden, um sicherzustellen, dass dieser Vorrang vor dem derzeit auf gesamtspanischer Ebene verhandelten Abkommen des Arbeitgeberverbands ARTE hat. Nach Ansicht der Inselverbände würde dessen Einführung vor allem den großen Handelsketten Vorteile verschaffen und gleichzeitig für die Beschäftigten der Branche schlechtere Bedingungen vorsehen.
Ziel ist es daher, zu garantieren, dass auf den Balearen mindestens bis 2030 der regionale Tarifvertrag gilt. Damit bleiben auch die großen Marken für die kommenden vier Jahre an den balearischen Tarifvertrag gebunden.
Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört eine Beschäftigungsgarantie: Die Dauer der Verträge von saisonabhängig Beschäftigten mit unterbrochenem Arbeitsverhältnis soll sich zwar nach dem betrieblichen Bedarf richten, aber mindestens sechs Monate betragen. Zeiten der Inaktivität solcher Beschäftigten werden künftig als Kalendertage und nicht als Werktage angerechnet. Damit wird sowohl der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJB) als auch dem Modell des Tarifvertrags im balearischen Gastgewerbe Rechnung getragen.

Bei den Verhandlungen. / Afedeco
Weitere Verbesserungen
Feiertage, die auf reguläre wöchentliche Ruhetage fallen, sollen ausgeglichen werden – im Einklang mit der Rechtsprechung des TSJB und des spanischen Obersten Gerichtshofs.
Außerdem wurde vereinbart, die nach geltendem Recht vorgeschriebenen Protokolle in den Tarifvertrag aufzunehmen, darunter Regelungen zu LGTBI-Fragen, zur Mobilität sowie ein an die Branche angepasstes Vorgehen bei klimabedingten Katastrophen.
Bewertungen
Von Arbeitgeberseite heißt es, die vereinbarten Lohnerhöhungen seien für die Branche tragbar. Der Generalsekretär von UGT-Servicios auf den Inseln, José García Relucio, betonte, die erzielte Gehaltserhöhung sei „sehr wichtig“ und komme den ursprünglichen Forderungen seiner Gewerkschaft nahe. Relucio wies darauf hin, dass die Erhöhung von 4,5 Prozent, die in diesem Jahr im Handel greift, über der für die Gastrobranche im Jahr 2026 vorgesehenen Anhebung von 4 Prozent liege.
Die Generalsekretärin der Gewerkschaft CCOO für die Branche, Carmen Carmona, erklärte dagegen, man habe „aus sozialer Verantwortung unterschrieben, obwohl wir viele Rechte und Bedingungen eingefordert haben, die nicht berücksichtigt wurden“. Zur Erinnerung: CCOO unterstützt auf staatlicher Ebene den Tarifvertrag, der mit dem Arbeitgeberverband ARTE verhandelt wird, während UGT diesen ablehnt.
Sowohl AFEDECO als auch PIMECO hoben ihrerseits hervor, dass diese Einigung die Einführung des staatlichen Tarifvertrags auf den Inseln verhindere, für den bereits eine Grundsatzvereinbarung bestehe und den ARTE vorantreibe. Auf diese Weise werde vermieden, dass auf den Balearen Bedingungen gelten, die sowohl den Beschäftigten als auch dem „wettbewerblichen Gleichgewicht des balearischen Einzelhandels vor Ort gegenüber den großen Handelsketten“ schaden könnten.
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