Neue Förderung "Cuota Cero" unterstützt Selbstständige auf Mallorca bis zu drei Jahre
Autónomos können bis zu drei Jahre lang einen Großteil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet bekommen

Neue Hilfen für Selbständige auf Mallorca. / Pixabay
Neue Unterstützung für Autónomos auf Mallorca: Selbstständige auf den Balearen können seit dem 10. Mai eine neue Förderlinie mit dem Namen „Cuota Cero“ beantragen, mit der sie bis zu drei Jahre lang einen großen Teil ihrer Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet bekommen können.
Die Ausschreibung wird vom Ministerium für Unternehmen, Selbstständige und Energie getragen und ist für 2026 mit einem Budget von knapp 1,6 Millionen Euro ausgestattet. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Die Antragsfrist läuft bis einschließlich 10. Juni, sofern der vorgesehene Etat nicht bereits vorher aufgebraucht ist. Mit den Hilfen können Sozialversicherungsbeiträge bezuschusst werden, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 30. April 2026 angefallen sind.
Was decken diese Hilfen ab?
Die Ausschreibung sieht vor, im ersten Jahr ab dem Moment der erstmaligen Anmeldung 100 Prozent des ermäßigten Beitrags zu übernehmen. Darüber hinaus werden auch im Zeitraum vom 13. bis zum 24. Monat der Tätigkeit 100 Prozent des ermäßigten Beitrags finanziert, sofern die jährlichen Nettoeinkünfte der selbstständig tätigen Person unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Für das dritte Beitragsjahr, also vom 25. bis zum 36. Monat, übernimmt die Förderung 50 Prozent der Beiträge, bis zu einem Höchstbetrag von 175 Euro pro Monat. Bei den Beiträgen für das erste und zweite Jahr der Selbstständigkeit deckt der Zuschuss höchstens den Betrag ab, der dem jeweils geltenden staatlichen ermäßigten Beitrag entspricht. Für 2024 und 2025 liegt dieser Betrag bei bis zu 80 Euro monatlich.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Balearen, die eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben und bis zum Zeitpunkt der Antragstellung ununterbrochen im sogenannten Régimen Especial de Trabajadores Autónomos (RETA) oder in einer alternativen berufsständischen Versicherung auf Gegenseitigkeit angemeldet geblieben sind.
Ebenfalls profitieren können Personen, die in den zwei Jahren unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit nicht als Selbstständige registriert waren.
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