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Hotelmitarbeiter auf Mallorca prangert Kaffee-Wucher auf TikTok an – und wird fristlos entlassen

Der Mann hatte das Video nicht nur während seiner Arbeitszeit hochgeladen, sondern darin auch das interne Kassensystem des Unternehmens gezeigt

Der Mann ludt das kritische Video noch während der Arbeitszeit auf TikTok hoch (Symbolbild).

Der Mann ludt das kritische Video noch während der Arbeitszeit auf TikTok hoch (Symbolbild). / RITCHIE B. TONGO

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J.F. Mestre

J.F. Mestre

Ein Gericht in Palma hat die fristlose Entlassung eines Hotelangestellten auf Mallorca bestätigt, der während seiner Arbeitszeit ein kritisches Video über seinen Arbeitgeber auf TikTok veröffentlicht hatte. Der Mann hatte darin unter anderem den Preis für einen Kaffee in dem Hotel kritisiert und zugleich das interne Kassensystem des Betriebs gezeigt.

Der junge Mann war zum Zeitpunkt der Tat seit fünf Jahren als Kellner in dem Hotel beschäftigt. Zu Beginn der Saison 2024 nahm er während seiner Arbeitszeit mit seinem privaten Mobiltelefon ein Video auf. Darin sagte er, das Hotel zahle für einen Kaffee 20 Cent und verkaufe ihn anschließend für fünf Euro an die Gäste weiter. Außerdem kritisierte er die Löhne der Mitarbeiter, die seiner Darstellung nach bei 1.400 Euro lagen. Anschließend veröffentlichte er die Aufnahme auf TikTok.

Das Hotel entdeckte das Video kurz darauf und sprach die sofortige Kündigung ohne Abfindung aus. Nach Ansicht des Unternehmens hatte der Mitarbeiter nicht nur interne Abläufe gezeigt, sondern mit seiner Kritik auch dem Ruf, dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit des Hotels geschadet. Der Kellner akzeptierte die Kündigung nicht und zog vor Gericht. Er wollte erreichen, dass seine Entlassung für nichtig erklärt wird. Damit hatte er jedoch keinen Erfolg. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Hotels. Es könne nicht hingenommen werden, dass ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit solche Aufnahmen mache und anschließend in einem sozialen Netzwerk verbreite.

So argumentiert das Gericht

In dem Urteil heißt es, die Veröffentlichung eines Videos während der Arbeitszeit, in dem interne Systeme gezeigt würden und abfällige Äußerungen enthalten seien, stelle einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht dar. Dieser sei schwer genug, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Zudem stellte das Gericht klar, dass bei einer disziplinarischen Kündigung wegen Vertrauensbruchs nicht zwingend ein konkreter wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden müsse. Es genüge, wenn das Verhalten geeignet sei, das Vertrauen des Unternehmens zu zerstören.

Nach Auffassung der Richter war die fristlose Kündigung auch verhältnismäßig. Die Veröffentlichung des Videos mit der scharfen Kritik habe den Ruf der Hotelkette beeinträchtigt. Der entlassene Kellner kann daher nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und erhält auch keine Abfindung. /pss

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