Mehr Absicherung bei Krankheit für Selbständige auf Mallorca: Landesregierung übernimmt Versicherungsbeiträge
Die Politik stellt 600.000 Euro für die ersten zwei Monate einer Arbeitsunfähigkeit von "Autónomos" bereit

Im Krankheitsfall bekommen autónomos nun Unterstützung. / Foto: Bendgens
Auf Mallorca und den Nachbarinseln ist eine neue Unterstützung für Selbständige bei längerer Krankheit in Kraft getreten. Der sogenannte „Escudo del Autónomo“ soll einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge abfedern, die Selbständige während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit weiterzahlen müssen. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 600.000 Euro bereit, verteilt auf zwei Jahre mit jeweils 300.000 Euro.
Bezuschusst werden können maximal zwei Monatsbeiträge zur Sozialversicherung, insgesamt bis zu 1.000 Euro pro Person. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der Krankschreibung. Bei weniger als zwei Monaten fällt die Unterstützung entsprechend geringer aus, bei zwei Monaten oder mehr können die Beiträge für die ersten beiden Monate vollständig übernommen werden.
Erste Phase der Krankschreibung soll abgefedert werden
Ab dem dritten Monat greift die staatliche Regelung, nach der Selbständige während einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Die neue Hilfe konzentriert sich deshalb bewusst auf die erste Phase der Krankschreibung, in der die Einnahmen häufig sinken, laufende Kosten aber weiterbestehen.

Wirtschaftsminister Alejandro Sáenz de San Pedro. / Guillem Bosch
Wirtschaftsminister Alejandro Sáenz de San Pedro begründet die Maßnahme mit dieser besonderen Belastung: Selbständige könnten bei einer Erkrankung oft nicht im gewohnten Umfang weiterarbeiten, müssten aber zunächst weiterhin feste Ausgaben tragen. Genau hier solle die Unterstützung ansetzen.
Fast 110.000 Selbständige
Nach Angaben der Balearen-Regierung gibt es auf den Inseln derzeit 109.549 Selbständige. Die Balearen verzeichnen demnach sowohl im Jahres- als auch im Monatsvergleich das stärkste Wachstum dieser Beschäftigtengruppe in Spanien.
Der „Escudo del Autónomo“ ergänzt bereits bestehende Programme der Landesregierung. Dazu gehören die „Cuota Cero“, mit der neue Selbständige bei ihren Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden, sowie Hilfen für bereits etablierte Betriebe. Ziel der neuen Regelung ist es, die finanziellen Folgen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zu begrenzen und die Fortführung der Tätigkeit zu erleichtern.
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