Sollte es drei deutschen Jungunternehmern auf Mallorca gelingen, den starren spanischen Arbeitsmarkt zu revolutionieren? Es könnte sein. Wie durch ein Hintertürchen - mit einer preisgekrönten HandyApp -wollen die seit mehreren Jahren auf der Insel lebenden Deutschen Christian Bolz, Fabian Roschig und Wieland Lindenthal die in Deutschland üblichen Minijobs auch in Spanien einführen. Und statt sturer Bürokratie treffen sie bislang eher auf offene Ohren und Türen.

Mini-Jobs per Handy-App

Die Geschäftsidee ist schnell erklärt: Eine übersichtliche und leicht bedienbare Smartphone-Anwendung mit dem Namen jobMapp (für Android und iPhone kostenlos installierbar) ermöglicht es den Nutzern - zunächst auf Mallorca - kleinere Jobs (Hausputz, Einkaufen, Reparaturen oder etwa Gartenarbeit) mit Zeitpunkt, Arbeitsaufwand und Preis auszuschreiben. Wer in der Nähe ist, Zeit hat und Geld braucht, kann sich ebenfalls durch die App zur Ausschreibung dieses Minijobs benachrichtigen lassen. Als Kurzbewerbung genügt ein Fingertipp auf den Touchscreen des Mobiltelefons. Und der „Arbeitgeber" muss anschließend nur noch einen ihm passenden Bewerber aussuchen. Als Referenzen kann er dabei auf die Kommentare und Bewertungen zurückgreifen, die frühere Vergeber von Minijobs zu dieser Person abgegeben haben.

Rechtliche Grauzone

Versuche, soziale Netzwerke zu gründen, in denen man sich über Zeitkonten, virtuelle Währungen oder bares Geld kleinere Gefallen leistet, gibt es schon mehrere. Der große Unterschied: Bislang be­ruhen solche Netzwerke, wie zum Beispiel das ebenfalls auf Mallorca gegründete Unternehmen friendsXhours (http://friendsxhours.com) auf der rechtlichen Grundlage der sogenannten Nachbarschaftshilfe. So kann man einem Freund oder Nachbarn einen Gefallen tun und sich für diesen - in einem begrenzten Rahmen - bezahlen lassen, ohne diese Einnahme zu versteuern oder Sozialversicherungsgebühren abzuführen. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden aber schnell illegal, wenn es sich um regelmäßig wieder­kehrende Arbeiten handelt.

Mit Versicherung

Das neue Unternehmen jobMapp will sich so schnell wie möglich aus dieser Grauzone befreien. Zunächst wollen die deutschen Jungunternehmer allen Jobbern eine kostenlose Unfall- und Haftpflichtversicherung anbieten. „Die AXA-Versicherung will verstärkt in Start-up-Unternehmen einsteigen und hat uns angeboten, ein Jahr lang alle über jobMapp vermittelten Jobber mitzuversichern", erklärt Fabian Roschig im Gespräch mit der MZ. Dies unterscheide diese Arbeitsvermittlung von der bloßen Nachbarschaftshilfe. „Schließlich kann jemand beim Fenster­putzen von der Leiter fallen oder etwas beschädigen." Wurde diese Arbeit per jobMapp vermittelt, seien Arbeitgeber und -nehmer für diesen Fall versichert. Aus diesem Grund, so hofft das jobMapp-Team, werde der Deal auch im Wiederholungsfall über die App vereinbart, anstatt die 15-prozentige Vermittlungsgebühr durch eine private Abmachung zu umgehen.

Sozialversicherung

Bleibt die Frage der Sozialversicherung. Ganz offiziell könnten sich im Moment nur als autónomo gemeldete Selbstständige für die Minijobs melden. Auch Angestellte haben die Möglichkeit, private Nebeneinkünfte bis zu 7.000 Euro im Jahr anzugeben und zu versteuern. Wer aber arbeitslos gemeldet ist - und gerade für diese Zielgruppe sind die Minijobs ja interessant - käme in Erklärungsnot, ob er nicht Schwarzarbeit leiste.

Genau das soll sich schon bald ändern. „In Zukunft wollen wir mit einem Zeitarbeitsunternehmen oder einer Arbeitsvermittlungs­firma zusammenarbeiten, um die Minijobs auch bei der Sozialversicherung anzumelden", meint Roschig. „Wir verhandeln darüber auch mit der spanischen Sozial­versicherung." Dabei seien die Behörden viel aufgeschlossener als zunächst befürchtet. „Seit wir den Jungunternehmerpreis Joves Emprenedors für die Kategorien Mallorca und Balearen gewonnen haben, öffnen sich uns noch viel mehr Türen."

Nun hofft das Team um jobMapp darauf, dass eine steigende Nachfrage von solchen Minijobs bei den Behörden die Bereitschaft steigere, auch die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen. Denn bislang sieht das Arbeitsgesetz solche Beschäftigungsverhältnisse eben nicht vor.