Eine muslimische Mitarbeiterin am Flughafen Mallorca darf bei ihrer Arbeit ihr Kopftuch tragen. Ein Gericht in Palma gibt der Frau laut einem am Montag (13.2.) veröffentlichten Urteil in dem Streit mit ihrem Arbeitgeber Acciona mit Verweis auf die Religionsfreiheit Recht. Die Klägerin kann nun entgangene Gehälter in Höhe von 4.491 Euro und Schadensersatz in Höhe von 8.892 Euro beanspruchen.

Die 38-jährige Spanierin Ana Saidi ist als Tochter eines marokkanischen Vaters und ihrer zum Islam konvertierten spanischen Mutter im muslimischen Glauben aufgewachsen. Doch erst nach mehreren Dienstjahren auf dem Flughafen entschied sie sich, das Kopftuch auch bei der Arbeit zu tragen. Deswegen wurde sie von ihrem Arbeitgeber mehrfach abgemahnt und schließlich vom Dienst suspendiert. Vor Gericht erklärte sie, dass sie unter starker Diskriminierung gelitten habe.

Das Unternehmen hatte darauf verwiesen, dass das Kopftuchverbot keine religiösen Gründe habe, sondern wegen der Kleiderordnung am Arbeitsplatz ausgesprochen wurde. Alle Angestellten seien dazu verpflichtet, durch ihr Äußeres neutrale Professionalität zu vermitteln. /ff