Jedes Jahr kommen Hunderte deutsche Studenten nach Mallorca, um auf der Insel im Bereich ihres Studienfachs ein Praktikum abzuleisten. Nicht nur für die Praktikanten (becarios), die ihre Sprachkenntnisse verbessern und Kontakte für die spätere Jobsuche knüpfen wollen, kann der Auslandsaufenthalt eine positive Erfahrung sein. Auch die hiesigen Unternehmen freuen sich über die lernwilligen Helfer, die mit Deutsch als Muttersprache vor allem in der Tourismus-, Gastronomie- oder Hotellerie-Branche auf der Insel eine nützliche Voraussetzung mitbringen. Wer als Unternehmer Praktikanten aufnehmen will, die kein im Studienverlaufsplan vorgesehenes Pflichtpraktikum absolvieren, sollte jedoch einiges beachten.

„Die Studenten müssen entweder in einer mit der Balearen-Universität (UIB) in Verbindung stehenden Bildungseinrichtung eingeschrieben sein, es muss eine Kooperation zwischen ihrer Universität in Deutschland und der UIB bestehen oder sie nehmen an einem Mobilitätsprogramm wie Erasmus teil", erklärt die Anwältin für Arbeitsrecht Tatiana Muñoz von der Kanzlei Cuatrecasas in Palma de Mallorca.

Zwischen der entsendenden Universität und dem Unternehmen auf der Insel muss eine auf den Studenten angepasste Bildungskooperations-Vereinbarung (convenio de cooperación educativa) abgeschlossen werden. In dieser können neben den Praktikumsinhalten auch Ruhetage und die Vergütung geregelt werden. Die letzten beiden Punkte sind in Spanien für Praktika nicht per Gesetz vorgeschrieben. Unternehmen sind jedoch, wie Muñoz erklärt, durchaus verpflichtet, den Studenten einen Tutor bereitzustellen, zu garantieren, dass sie praktische Fähigkeiten erwerben, und einen Abschlussbericht zum Verlauf des Praktikums zu verfassen. Falls das Praktikum vergütet ist, muss der Student bei der Seguridad Social angemeldet werden und das Unternehmen die vorgesehenen Beiträge zahlen.

Die Situation der Praktikanten sei in den vergangenen Jahren oft ausgenutzt worden, und noch lasse die Gesetzeslage in Spanien viel Spielraum, so Muñoz. Daher prüft das spanische Parlament gerade einige Änderungen, etwa dazu, wie viele becarios ein Unternehmen je nach Größe maximal beschäftigen darf. Freiwillige Praktika, die nicht Teil des Studienverlaufsplans sind, sollen abgeschafft werden.

Um es den Unternehmen einfach zu machen, hat die UIB über ihr Berufsorientierungszentrum (DOIP) ein Standardabkommen (siehe www.bit.ly/Abkommen) erstellt, das zu erbringende Stunden, Inhalte und den Lohn umfasst. Das Abkommen ist sowohl für spanische als auch deutsche Studenten gültig. 1.018 Unternehmen auf Mallorca haben es derzeit unterschrieben. Unter den kooperierenden Betrieben sind Hotels, Banken, Rathäuser, Kliniken oder Stiftungen, aber auch das Palma Aquarium oder der RCD Mallorca. Eine vollständige Liste finden Sie hier: www.bit.ly/kooperierende-Unternehmen. Als Unternehmer können Sie sich unter folgender Internetadresse beim DOIP einschreiben www.bit.ly/Einschreibung-DOIP.

Die Studenten - auch das ist im Abkommen festgelegt - können sich nur bewerben, wenn sie bereits mindestens die Hälfte der ECTS-Punkte (zu erbringende Studienleistung) geschafft haben. Zudem legt der convenio fest, dass die Praktikanten pro akademischem Jahr mindestens 80 und höchstens 650 Stunden ableisten können. Für ein Praktikum mit sechs Stunden täglich in der vorlesungsfreien Zeit ist monatlich ein Bruttolohn von 630 Euro vorgesehen.

731 bei der UIB eingeschriebene Studenten haben nach Angaben von Maria del Mar Socias, Leiterin des Berufsorientierungszentrums, im vergangenen Jahr an dem Programm teilgenommen. Etwa der Hälfte der Teilnehmer verhelfe das Praktikum zu einem späteren Arbeitsvertrag in dem Unternehmen, den restlichen zumindest zu einem Job in einer Firma derselben Branche, so die Direktorin. Mit den zwischen der UIB und den Unternehmen vereinbarten Vorschriften für Praktika arbeite die Einrichtung bereits seit 20 Jahren. Zuletzt aktualisiert wurde der convenio vor zwei Jahren, in Folge stieg auch die Vergütung.

Auch über das EU-Mobilitätsprogramm Erasmus können auf Mallorca ansässige Unternehmen ohne großen Aufwand Praktikanten aus Deutschland eine zeitlang bei sich aufnehmen. Pro Studienzyklus - also Bachelor, Master oder Promotion - können Studenten die Förderung maximal zwölf Monate lang bekommen. Für Praktikanten, die über das Erasmus-Konsortium Baden-Württemberg in Karlsruhe entsendet werden, beträgt der monatliche Förderbetrag aktuell 460 Euro. Auch Graduierte können bis zu einem Jahr nach ihrem Abschluss gefördert werden.

Interessenten sollten sich zunächst an das Internationale Büro ihrer Hochschule wenden. In dem anschließend zwischen dem Unternehmen in Spanien und der Hochschule in Deutschland geschlossenen Erasmus-Abkommen sind neben den angestrebten Lernzielen Daten zu Versicherungen, Praktikumszeitraum und eventueller Vergütung geregelt. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: www.bit.ly/Erasmus-Praktikum.