Viele Hoteliers auf Mallorca werden jetzt ins Nachdenken kommen: Erstmals hat ein Hotel auf den Balearen eine Strafe wegen der Arbeitsbedingungen der Zimmermädchen erhalten. Ein Gericht auf Ibiza lehnte den Einspruch verklagten Hotelunternehmens ab und bestätigte damit eine Strafe, die aus einer Inspektion im Juli 2017 entstanden war. Die Höhe der Geldstrafe - 8.196 Euro - dürfte das Unternehmen oder andere Hoteliers auf den Inseln kaum schocken. Dennoch ist das Gerichtsurteil einen Präzedenzfall, der Schule machen könnte.

Im Sommer 2017 besuchte eine Arbeitsinspektion eines der drei Hotels eines Unternehmens auf Mallorca Nachbarinseln Ibiza. Bei dieser Gelegenheit fiel den Mitarbeitern der Balearen-Regierung die besondere Arbeitsbelastung des Reinigungspersonals auf. Einen Monat später schickte die Behörde deshalb eine weitere Inspektion, die sich konkret auf die Bedingungen der Putzfrauen konzentrierte.

Mehrere Angestellte wurden interviewt und bei der Arbeit beobachtet. Das Arbeitsmaterial wurde begutachtet. Außerdem berechneten die Inspekteure die Gesamtzahl der Zimmer und berechneten den Aufwand pro Reinigungskraft. Demnach musste jedes Zimmermädchen pro Tag 18 bis 20 Hotelzimmer saubermachen. Da keine Überstunden bezahlt wurden, musste dies in der Regelarbeitszeit von acht Stunden geschehen.

Die Balearen-Behörde verlangte vom Hotelier einen individuellen Arbeitsplan für die Angestellten - also die Berechnung des Arbeitsaufwands für jedes Zimmermädchen, einschließlich belastender Tätigkeiten wie gebücktes Arbeiten und vielfach wiederholte Bewegungen . Da diese nicht vorlagen, entschied die Behörde, ein Bußgeld zu verhängen. Das Unternehmen erhob Einspruch und verwies darauf, dass es für die Arbeitsrisiken eine Firma beauftragt hatte. Die Richter lehnten den Einspruch ab und verwiesen darauf, dass der Arbeitgeber für die Arbeitsbedingungen der Angestellten verantwortlich ist. /tg