Es hat geklappt, Sie haben die Zusage für einen Job auf Mallorca erhalten! Der Traum vom Arbeiten am Meer und unter blauem Himmel ist in greifbare Nähe gerückt. Doch bevor Sie richtig loslegen können, müssen noch einige Formalitäten erledigt werden.

Ohne „N.I.E." geht nichts

Zunächst brauchen Sie eine spanische Steuernummer, die sogenannte N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros). Um sie zu erhalten, müssen Sie online einen Termin bei der Nationalpolizei in Palma de Mallorca beantragen (unter bit.ly/VergabeNIE, dann zunächst „Illes Balears" aussuchen). Derzeit kann es Monate dauern, bis man einen dieser Termine erhält - man sollte ihn daher gegebenenfalls schon von Deutschland aus beantragen. „Die N.I.E. ist das Allerwichtigste!", sagt Catalina Zafra von der Anwaltskanzlei Dr. Reichmann in Palma. „Ohne beantragte N.I.E. und Sozialversicherungsnummer darf kein Ausländer auf der Insel einen Job anfangen. Auch nicht eine einzige Probestunde!"

Erst mit dem von der Polizei abgestempelten Nachweis der Beantragung der N.I.E. kann man eine Sozialversicherungsnummer (número de Seguridad Social) erhalten. Sie muss in jedem Arbeitsvertrag vermerkt sein. Der Arbeitgeber setzt den Vertrag auf und meldet Sie ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung an.

Was muss rein?

Ihr spanischer Arbeitsvertrag sollte auf jeden Fall folgende Daten enthalten: vollständige Angaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Anschrift der Firma, Arbeitsort, Beschäftigungsbeginn, Gehaltskategorie oder Berufsbezeichnung, Arbeitszeiten und Probezeit, Gehalt sowie Zeitpunkt und Art der Gehaltszahlungen, Urlaubstage und Berechnung der Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen beider Parteien sowie der anwendbare Tarifvertrag (convenio colectivo).

Vertragsarten

Arbeitsverträge können unbefristet (contrato indefinido) oder befristet (contrato temporal) sein. Beim unbefristeten Arbeitsvertrag hat das Vertragsverhältnis keine zeitliche Beschränkung. Er kann bei Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigung und Beschäftigung, dessen Dauer saisonbedingt ist, angewandt werden. Der befristete Arbeitsvertrag endet mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist und ist sowohl auf Voll- als auch auf Teilzeitbeschäftigung anwendbar. Neben diesen Vertragsarten gibt es noch Praktikantenverträge (contrato de prácticas) für Arbeitnehmer zwischen 16 und 21 Jahren und Ausbildungsverträge (contrato de formación) für Hochschulabsolventen.

Tarifverträge

„In Spanien gibt es wesentlich mehr Tarifverträge als in Deutschland. Fast jede Berufsgruppe hat bei uns ihren eigenen Tarifvertrag und somit natürlich auch ihre eigenen Regelungen", sagt Catalina Zafra. Wichtig zu beachten ist, dass Tarifverträge in Spanien verbindlich sind, und individuelle Verhandlungen der Parteien bezüglich der Arbeitsbedingungen nicht von den tarifvertraglichen Regelungen abweichen dürfen. „Deutsche reagieren hierauf oft mit Kopfschütteln. Sie verstehen einfach nicht, dass über bestimmte Sachen, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld, nicht verhandelt werden darf. Aber das spanische Arbeitsrecht ist nun einmal weit weniger flexibel als das deutsche", erklärt Catalina Zafra.

Urlaub

Urlaubstage werden in Spanien, anders als in Deutschland, in Kalendertagen angegeben. „Auch das irritiert viele Deutsche und sie müssen daran erinnert werden, dass bei Kalendertagen, die Sonn- und Feiertage mitgezählt werden", sagt Zafra. Der Jahresurlaub darf nach spanischem Arbeitsrecht nicht unter 30 Kalendertagen (22 Arbeitstagen) pro Jahr liegen. Dieses Mindestgebot gilt auch für¡Teilzeitarbeitsverträge - daher erfolgt in diesem Fall keine Halbierung des Mindesturlaubsanspruchs. Außerdem stehen dem Arbeitnehmer weitere 14 vergütete Feiertage zu, die auf Mallorca jährlich von der Landesregierung bekannt gegeben werden.

Kündigung

Natürlich kann es auch am Meer und unter blauem Himmel vorkommen, dass Ihnen gekündigt wird. In diesem Fall müssen Sie eine Abfindung erhalten - diese variiert jedoch stark je nach Kündigungsgrund. So stehen Ihnen im Fall der objektiven Kündigung (despido procedente) lediglich 20 Tage Gehalt pro Arbeitsjahr zu, wobei Sie im Fall der grundlosen Kündigung (improcedente) bis zu 33 oder gar 45 Tage Gehalt pro Arbeitsjahr bekommen.