Wenn sich wochentags um Punkt 9 Uhr die Türen von Palmas Ausländerbehörde Palmas Ausländerbehörde öffnen, ist die Schlange so lang wie eh und je. Geschätzte hundert Chinesen, Marokkaner, Bolivianer, Bulgaren und Deutsche stehen gemeinsam an. Aber zum Glück geht es schnell vorwärts - ein Sicherheitsmann am Eingang lässt die Wartenden gruppenweise in die Oficina de extranjero vor. Die Antragsteller verteilen sich im Gebäude, und am Info-Schalter im Eingangsbereich rechts (Información / Recogida de Documentos) stehen nur wenige Personen an. Unser Anliegen: Wir wollen die Adresse auf der sogenannten Greencard ändern, also dem Nachweis über den Eintrag ins Ausländerregister (Certificado de Registro de Residencia Comunitaria).

Ob Neuantrag, Ersatz oder Adressänderung: Palmas Ausländerbehörde ist Anlaufadresse für die Steuernummer NIE (Número de Identificación de Extranjeros)wie auch den Eintrag ins Ausländerregister. Meistens wird beides gleichzeitig beantragt, eine Behördensprecherin betont aber den entscheidenden Unterschied: Eine NIE brauchen auch Nichtresidenten, die es mit der spanischen Verwaltung zu tun bekommen, etwa bei einem Hauskauf auf Mallorca.

Die Residencia inklusive NIE hingegen wird beantragt, wenn auch der Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt wird, etwa im Rahmen eines festen Jobs. Ausschlaggebend ist offiziell eine Aufenthaltsdauer von länger als drei Monaten am Stück. Oder anders gesagt: "Wer seinen Hauptwohnsitz innerhalb Europas deklarieren möchte - mit allen legalen Konsequenzen." So formuliert es Susanne Dickmann von der Ausländerabteilung im Rathaus Calvià.

Wer offiziell Resident wird, ist nämlich in der Regel auch Steuer-Inländer - die Folgen für Einkommen, Rente oder Vererbung sollten deswegen im Einzelfall mit einem Steuerfachmann geklärt werden, rät Dickmann. Ein klarer Vorteil der Residencia: Auf ihre Vorlage hin wird der Residentenrabatt von 50 Prozent auf Flüge und Fährfahrten zwischen Balearen-Inseln und spanischem Festland gewährt. Und auch bei der Anmeldung im Rathaus (Empadronamiento) wird nach dem Zertifikat gefragt.

So weit die Theorie. In der Praxis wird einem am Informationsschalter das Formular EX-18 ausgehändigt, das sowohl für Erstanträge als auch Änderungen der Residencia zum Einsatz kommt (Hier klicken zum Download). Mit dem Formular EX-15 (hier klicken zum Download) wird nur die NIE beantragt.

Vor der Bearbeitung muss jedoch ein zweites, bläuliches Formular (Modelo 790) zur Einzahlung einer Bearbeitungsgebühr von derzeit 10,20 Euro ausgefüllt werden. Die Einzahlung ist nur in einer Bank möglich, deswegen sollte der Behördengang auf einen Dienstag- oder Donnerstagvormittag gelegt werden: Die nahe gelegenen Filialen von Sa Nostra und La Caixa an der Ecke Avenida México/ Manuel Azaña nehmen Bareinzahlungen nur an diesen Tagen und nur in der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr an. Die Angestellte von Sa Nostra lehnt die Einzahlung an diesem Freitagmorgen ab, auch wenn in der Filiale gerade nichts los ist. Und bei den Kollegen von La Caixa gegenüber solle man es gar nicht versuchen, rät sie. Der MZ-Reporter fragt trotzdem nach und hat Glück - die Einzahlung ist in fünf Minuten erledigt.

Der nächste Weg führt in einen Copyshop in der C/. Manuel Azaña. Hier werden Antrag und Ausweisdokument für 40 Cent je einmal kopiert. Es ist 9.45 Uhr, als die Angestellte am Info-Schalter der Ausländerbehörde die Nummer A 33 aushändigt. Nach einer Wartezeit von wenigen Minuten wird die Nummer auf dem Display angezeigt. Wir legen Formular EX-18 plus Kopie, Ausweisdokument plus Kopie, das abgestempelte Einzahlungsformular 790 sowie die Greencard mit alter Adresse auf den Tisch.

Diese hat noch das DIN-A4-Format. Seit Anfang Oktober stellt die Behörde das Zertifikat aber auch im praktischeren Scheckkartenformat aus. Es ähnelt damit wieder ein bisschen der 2007 abgeschafften Tarjeta de Residencia, kommt aber weiterhin ohne Foto und Fingerabdruck aus. Der Haken: Die Klein-Version erhalten laut Nationalpolizei nur neue Antragsteller oder Bürger, die ihren Registereintrag nach dessen Ablauffrist erneuern. Den unhandlichen Wisch gegen die neue Karte eintauschen, geht also nicht - im Fall von Diebstahl oder Verlust etwa werde das grüne Zertifkat weiter in DIN A4 ausgegeben.

Und bei Umzug? Man kann ja mal freundlich fragen. Er werde schauen, was er machen könne, sagt der Beamte und stellt das ersehnte Zertifikat im Kleinformat aus. "Sie sind ja schon sehr lange Resident", sagt er. "Aber erzählen Sie es nicht weiter, sonst kommen alle auf einmal." Er verweist noch darauf, dass das Dokument, ob klein oder groß, nicht eingeschweißt werden dürfe, da es sonst seine Gültigkeit verliere.

Die kleine Greencard fühlt sich nicht stabiler an als die DIN-A4-Variante, passt aber ins Portemonnaie und ist bereits plastifiziert - allerdings nur auf der Rückseite.

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